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Finanzielle Vorsorge für die Pflegebedürftigkeit

Vorsorge für den Pflegefall

Finanzielle Vorsorge für die Pflegebedürftigkeit

Die soziale Pflegeversicherung wird oft als Teilkasko-Versicherung bezeichnet. Das heißt: Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung reichen in der Regel bei Weitem nicht aus, um die Kosten für die Pflege und Versorgung vollständig zu decken. Die Folge: Wer später zum Pflegefall wird, muss einen erheblichen Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche bezahlen. Um die so genannte Versorgungslücke ganz oder teilweise zu schließen, kann der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.Dabei gilt es zu beachten, dass es verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt. Das Internetportal pflege.de beispielsweise erklärt, worauf Verbraucher vor dem Abschluss achten sollten. Wer in Deutschland stationär gepflegt wird, muss häufig auf Erspartes zurückgreifen, ist auf die Unterstützung seiner Kinder oder Leistungen des Sozialamtes angewiesen.

Zusatzversicherung schließt Versorgungslücke

29.08.2017 10.00 Uhr

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Wer beizeiten für seine Pflege vorsorgt, kann viel ruhiher in die Zukunft schauen. FOTO: C. HEINKE
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Oberstes Ziel ist es dabei, den Pflegebedürftigen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 
FOTO: DPA

Die Unterbringung in einem Pflegeheim in Deutschland schlägt im Schnitt mit 3 000 Euro pro Monat zu Buche – der Betrag kann jedoch je Einrichtung und Region stark variieren. Ein grober Richtwert für den Eigenanteil sind ungefähr 1 500 Euro pro Monat. Auch bei der ambulanten Pflege zu Hause können zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen anfallen. Zwar zahlt die soziale Pflegeversicherung unterschiedliche Pflegeleistungen für die ambulante Pflege und Betreuung, die sich mit steigendem Pflegegrad erhöhen. Jedoch reichen diese Leistungen nicht immer aus, um den notwendigen Bedarf zu decken.

Wer für den Pflegefall vorsorgen will, kann die mögliche Versorgungslücke mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen. Dabei unterscheidet man zwischen drei Formen: der Pflegetagegeld-, der Pflegekosten- und der Pflegerentenversicherung.

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der fälligen Versicherungsprämie ist abhängig von Gesundheitszustand und Alter bei Antragstellung. Je jünger und gesünder der Versicherte zum Zeitpunkt des Abschlusses ist, desto geringer ist die Prämie, die er einzahlen muss. Einzige Ausnahme: Beim Pflege-Bahr, der geförderten Pflegetagegeldversicherung, darf der Gesundheitszustand des Antragstellers keine Rolle spielen, das Alter allerdings schon. Experten raten daher, eine Pflegezusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen. Mehr Infos dazu unter 

www.pflege.de

Auf Pflegefall beizeiten einstellen

Angesichts des demografischen Wandels und einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland wurde 1995 die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Kranken-, der Arbeitslosen-, der Renten- und der gesetzlichen Unfallversicherung. Da jeder einmal auf Pflege angewiesen sein kann, wurde schon bei Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht festgelegt. Das bedeutet: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Die Pflegeversicherung gibt allen Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie bestimmen, ob sie Hilfe professionellen Fachkräfte in Anspruch nehmen oder lieber Pflegegeld beziehen wollen, das sie an pflegende Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können.

Oberstes Ziel ist es dabei, den Pflegebedürftigen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte entrichten.

Dabei deckt die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab. Pflegebedürftige oder ihre Familie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Pflegeversicherung wird darum auch als „Teilleistungs-Versicherung“ oder Kernsicherungssystem bezeichnet. Eine vollständige Finanzierung aller Pflegeleistungen würde einen deutlich höheren Beitragssatz erfordern. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.