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Auf einen Pflegefall beizeiten einstellen

Vorsorge für den Pflegefall

Auf einen Pflegefall beizeiten einstellen

Angesichts des demografischen Wandels und einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland wurde 1995 die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen.Seither gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Kranken-, der Arbeitslosen-, der Renten- und der gesetzlichen Unfallversicherung. Da prinzipiell jeder einmal auf Pflege angewiesen sein kann, wurde eine umfassende Versicherungspflicht festgelegt.Das bedeutet: Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und alle privat Krankenversicherten müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.Die Pflegeversicherung gibt allen Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. So können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen möchten oder ob sie lieber Pflegegeld beziehen, das sie an ihre pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können. Oberstes Ziel ist es dabei, den Pflegebedürftigen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte entrichten.Dabei deckt die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab, Pflegebedürftige oder ihre Familie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Pflegeversicherung wird darum auch als „Teilleistungs-Versicherung“ oder Kernsicherungssystem bezeichnet. Eine vollständige Finanzierung aller Pflegeleistungen würde einen deutlich höheren Beitragssatz erfordern. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.

28.08.2017  13.00 Uhr

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