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Pflegeversicherung

Vorsorge für den Pflegefall

Pflegeversicherung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland wurde 1995 die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Kranken-, der Arbeitslosen-, der Renten- und der gesetzlichen Unfallversicherung. Da prinzipiell jeder einmal auf Pflege angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht festgelegt. Das bedeutet: Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und alle privat Krankenversicherten müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. 

29.08.2017 10.00 Uhr

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Wer beizeiten für seine Pflege vorsorgt, kann viel ruhiher in die Zukunft schauen. FOTO: C. HEINKE
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Die schönen Seiten des Lebens zu genießen, so lange es geht, ist wohl das Bedürfnis eines jeden Menschen. Zur Erfüllung dieses Wunsches trägt auch eine gute Vorsorge zur Absicherung im Alter bei. 
FOTO: C. HEINKE

Die Pflegeversicherung gibt Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. So können Pflegebedürftige entscheiden, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen möchten oder ob sie lieber Pflegegeld beziehen, das sie an ihre pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben können. Oberstes Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte entrichten. Dabei deckt die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab, Pflegebedürftige oder ihre Familie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Pflegeversicherung wird darum auch als „Teilleistungs-Versicherung“ oder Kernsicherungssystem bezeichnet. Eine komplette Finanzierung aller Pflegeleistungen würde einen deutlich höheren Beitragssatz erfordern. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen zur Pflegeversicherung.


Zu Hause oder in einem Pflegeheim

Grundsätzlich stehen verschiedene Betreuungsformen und -einrichtungen zur Verfügung. Für welche man sich entscheidet, hängt sowohl an der Schwere der Pflegebedürftigkeit als auch von den persönlichen Lebensumständen der Personen ab, die die Pflege übernehmen möchten.

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und -dienste werden nach der Art der Leistung unterschieden und reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelpflegekräften, die Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützen, über neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften und Einzelpflegekräfte bis zur umfassenden Versorgung und Betreuung in Pflegeheimen.

Finanzielle Vorsorge für die Pflegebedürftigkeit

Zusatzversicherung schließt Versorgungslücke

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Die soziale Pflegeversicherung wird oft als Teilkasko-Versicherung bezeichnet. Das heißt: Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung reichen in der Regel bei Weitem nicht aus, um die Kosten für die Pflege und Versorgung vollständig zu decken.

Die Folge: Wer später zum Pflegefall wird, muss einen erheblichen Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche bezahlen. Um die so genannte Versorgungslücke ganz oder teilweise zu schließen, kann der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.

Dabei gilt es zu beachten, dass es verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt. Das Internetportal pflege.de beispielsweise erklärt, worauf Verbraucher vor dem Abschluss achten sollten.

Wer in Deutschland stationär gepflegt wird, muss häufig auf Erspartes zurückgreifen, ist auf die Unterstützung seiner Kinder oder Leistungen des Sozialamtes angewiesen.

Die Unterbringung in einem Pflegeheim in Deutschland schlägt im Schnitt mit 3000 Euro pro Monat zu Buche – der Betrag kann jedoch je Einrichtung und Region stark variieren. Ein grober Richtwert für den Eigenanteil sind ungefähr 1 500 Euro pro Monat. Auch bei der ambulanten Pflege zu Hause können zusätzliche Kosten für den Pflegebedürftigen anfallen. Zwar zahlt die soziale Pflegeversicherung unterschiedliche Pflegeleistungen für die ambulante Pflege und Betreuung, die sich mit steigendem Pflegegrad erhöhen. Jedoch reichen diese Leistungen nicht immer aus, um den notwendigen Bedarf zu decken.

Wer für den Pflegefall vorsorgen will, kann die mögliche Versorgungslücke mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen. Dabei unterscheidet man zwischen drei Formen: der Pflegetagegeld-, der Pflegekosten- und der Pflegerentenversicherung.

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der fälligen Versicherungsprämie ist abhängig von dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Antragstellung. Je jünger und gesünder der Versicherte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Pflegezusatzversicherung ist, desto geringer ist die Prämie, die er einzahlen muss. Einzige Ausnahme: Beim Pflege-Bahr, der geförderten Pflegetagegeldversicherung, darf der Gesundheitszustand des Antragstellers keine Rolle spielen, das Alter allerdings schon. Experten raten daher, eine Pflegezusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen.

Mehr Informationen dazu gibt es unter 

www.pflege.de