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Steueränderungen 2018: Kosten für Laptop und andere Arbeitsmittel von der Steuer absetzbar

Guter Rat-Recht, Steuern und Finanzen

Steueränderungen 2018: Kosten für Laptop und andere Arbeitsmittel von der Steuer absetzbar

Zum Beginn des neuen Jahres traten bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Eine davon betrifft die Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln.Beispiel Arbeitsmittel Mobiltelefon, Laptop oder Tablet – schaffen Berufstätige Arbeitsmittel selbst an oder nutzen private Geräte für den Beruf, können sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Die Ausgaben lassen sich als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht ersetzt. Seit dem 1. Januar gilt eine neue Höchstgrenze für den sofortigen steuerlichen Abzug im Jahr der Anschaffung. „Arbeitsmittel, die typischerweise mehrere Jahre genutzt werden und deren Anschaffungskosten 487,90 Euro überschritten, mussten bislang auf die übliche Nutzungsdauer verteilt werden“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Der Betrag, ab dem die Abschreibung sofort anzuwenden ist, wurde erhöht und beträgt jetzt 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer. „Zu beachten bleibt, dass die Anschaffungskosten nur insoweit steuerlich abgezogen werden können, wie das Arbeitsmittel beruflich genutzt wird“, erläutert Nöll. Wird der PC beispielsweise zur Hälfte privat und zur Hälfte beruflich genutzt, können nur 50 Prozent der Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.Informationsmöglichkeiten Über sämtliche Steueränderungen 2018 informieren Steuerberater. Mehr Informationen:

STEUERN Neue Regelungen bei Steuern und Abgaben

25.01.2018  16.00 Uhr