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Finanzämter bearbeiten Vorgänge schneller

STEUERERKLÄRUNG: Berliner Ämter am fixesten

Finanzämter bearbeiten Vorgänge schneller

FOTO: ADOBE STOCK/ZERBOR

Die Finanzämter in Deutschland bearbeiten Steuererklärungen in insgesamt immer kürzerer Zeit. Das berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Auswertung von mehr als 300.000 Steuererklärungen, die über das Onlineportal Lohnsteuer-kompakt.de eingereicht wurden. Zwischen Versand der Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheids vergingen danach im vergangenen Jahr im Durchschnitt 49 Tage. Das sind vier Tage weniger als noch 2020.

Spanne zwischen „schnell“ und „langsam“ beträgt enorme 51 Tage

Damals musste jeder Steuerpflichtige durchschnittlich 53 Tage warten. 2019 dauerte es noch 55 Tage. Im Vergleich der Bundesländer wird aktuell am zügigsten in den Berliner Finanzämtern mit durchschnittlich 43 Tagen gearbeitet. In Bremen, Thüringen und Brandenburg dauert es mit im Durchschnitt 56 Tage am längsten. Im Einzelnen ist die Spanne zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Finanzamt demnach mit 51 Tagen enorm – das sind mehr als sieben Wochen. Im schnellsten Finanzamt im nordrheinwestfälischen Warburg lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Vorjahr bei 32 Tagen. Am Ende der Rangliste stand das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt mit einer Durchschnittsdauer von 83 Tagen. In die Messung gingen bundesweit all jene Finanzämter ein, bei denen mindestens 50 Erklärungen eingereicht wurden. Das waren 502. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 550 Finanzämter. Die schnelleren Bearbeitungszeiten werden in erster Linie auf Fortschritte bei der Digitalisierung zurückgeführt. Jahr für Jahr werden mehr Steuererklärungen am Computer bearbeitet, ohne dass noch einmal ein Finanzbeamter die Angaben prüft. 2020 wurden elf Prozent der insgesamt mehr als 20 Millionen Steuererklärungen automatisch bearbeitet.

Die Deutsche Steuergewerkschaft sieht weiteres Verbesserungspotenzial vor allem in einer Vereinfachung des Steuerrechts. Höhere Freibeträge und Pauschalen würden den Aufwand in den Finanzämtern noch einmal reduzieren, sagte der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler. Mehr Einzelfallprüfungen könnten dadurch entfallen, und die Bearbeitungszeit würde weiter sinken. AFP

Pauschale für das Homeoffice

STEUERTIPP: Fünf Euro pro Arbeitstag als Werbungskosten ansetzbar

Viele Beschäftigte arbeiten wegen der Corona-Pandemie noch oder wieder zu Hause. Die gute Nachricht: Die steuerliche Regelung zur Homeoffice-Pauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung auch für das Jahr 2022 gelten. „Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“ Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, rät Bauer. DPA

RECHTSTIPP

Einstimmig beschließen

Ein Rechtsurteil besagt, wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Maßnahme um eine bauliche Veränderung.

Genau diese Einstimmigkeit war aber in einem Berliner Streitfall nicht vorhanden gewesen. Es hatte sich lediglich eine Mehrheit gefunden, die der Meinung gewesen war, dass der Holzton besser aussehe als der bisherige dunkle Rotton beziehungsweise das Hellgrau. Das zuständige Gericht merkte an, der optische Eindruck des Hauses werde durch die Maßnahme erheblich verändert – und deswegen müsse die Gesamtheit der Eigentümer damit einverstanden sein. (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 91/117)