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Pauschale für das Homeoffice ansetzbar

STEUERRECHT: Fünf Euro pro Arbeitstag

Pauschale für das Homeoffice ansetzbar

FOTO: ADOBE STOCK/NATTAKORN

Viele Beschäftigte arbeiten wegen der Corona-Pandemie noch oder wieder zu Hause. Die gute Nachricht: Die steuerliche Regelung zur Homeoffice-Pauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung auch für das Jahr 2022 gelten.

„Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“ Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, rät Bauer. DPA