Aschersleben ANZEIGE

Umtausch der Führerscheine

EU-RICHTLINIE: Einheitlich und fälschungssicher: Europaweit soll es neue Dokumente geben

Umtausch der Führerscheine

Die Umtauschfristen auf einen Blick QUELLE: BMDV

Um Missbräuche zu verhindern, müssen EU-weit alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine verpflichtend in einheitliche und fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Betroffen sind sowohl Papier- als auch Scheckkartenformate, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Führerscheinstelle ist zuständig

Der Umtausch muss auf der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Dazu sind weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig.

Mitzubringen sind der Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Pass oder sonstiges Ausweisdokument); ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto) sowie der alte Führerschein im Original.

Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.

Nach Auskunft von ARAG Experten hat der stufenweise Prozess mit Führerscheinen begonnen, deren Inhaber zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Sie mussten ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Weil es aufgrund der Corona-Pandemie aktuell schwierig sein kann, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu bekommen, gilt hier allerdings eine verlängerte Frist bis zum 19. Juli 2022. Spätestens dann muss der Umtausch aber erfolgt sein. Denn wer weiterhin mit alten Papieren unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen dann Führerscheine aus den Jahren 2012 und 2013 sowie ganz alte Führerscheine, deren Inhaber vor 1953 geboren wurden, umgetauscht sein.

Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden.

Wer wann umtauschen muss, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in zwei Tabellen zusammengefasst. Es ist jederzeit möglich, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen.

Ausführliche Informationen sind im Internet unter der Adresse des Bundesministeriums einsehbar:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html