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Weg mit allen Hindernissen

So wird die Wohnung barrierefrei – Finanzielle Förderprogramme helfen  

Weg mit allen Hindernissen

Bis ins hohe Alter in der vertrauten Umgebung zu leben, wünschen sich viele. Doch Schwellen, Treppen und Türrahmen können zu Hindernissen werden. Durch einen Umbau lässt sich die Wohnung altersgerecht gestalten. Dabei sind rechtliche und praktische Aspekte zu bedenken.

Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen 

16.02.2016 13:50 Uhr.

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Die meisten Wohnungen in Deutschland sind für ältere Menschen und Rollstuhlfahrer nicht geeignet. So geben laut einer Umfrage drei von vier Deutschen an, dass bei ihnen ein Rollstuhlfahrer nicht alleine von Balkon oder Terrasse in die Wohnung fahren könnte. Das Hindernis sind bis zu 15 Zentimeter hohe Türschwellen. Die Lösung: barrierefreie Übergänge. FOTO: OBS/GUTJAHR INNOVATIVE BAUSYSTEME 

In Deutschland regelt die DIN 18040-2, wann ein Haus oder eine Wohnung barrierefrei ist. Verbindlich gilt sie nur für Neubauten. Private Bauherren und Mieter müssen sie nicht einhalten, können sich aber daran orientieren. Nach einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung aus dem Jahr 2011 gibt es rund 1,4 Millionen weitgehend barrierefreie Wohneinheiten. Der geschätzte Bedarf liegt aber laut KDA bei rund 2,5 Millionen. Die Lösung können Umbaumaßnahmen sein.

Hürden und kreative Lösungsmöglichkeiten

„Haupthürde ist häufig das Badezimmer, aber auch der Zugang in die Wohnung oder Schwellen im Haus“, sagt Sabine Strüder, Leiterin der Bereiche Pflege und Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Daher müsste ein Umbau Rampen, ebenerdige Duschen oder Schwellenanpassungen vorsehen.

Ohne Kompromisse ist ein Umbau nur selten zu bewerkstelligen. In manchen Fällen kann beispielsweise eine neue Raumaufteilung sinnvoll sein. „Es macht schließlich keinen Sinn im ersten Stock ein Bad umzubauen, wenn es keine Lösung für die Treppenüberwindung gibt“, sagt die Verbraucherschützerin. Dann kann eine Verlegung von Schlafzimmer und Bad ins Erdgeschoss eine Lösung sein.

Die Rechte der Mieter und Vermieter

Wer zur Miete lebt, muss einige rechtliche Aspekte beachten, bevor der Umbau beginnen kann. „Den altersgerechten Umbau der Wohnung muss der Mieter selbst bezahlen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Die KfW-Bank bietet dafür Zuschüsse und günstige Kredite an. Grundsätzlich könne der Mieter die Wohnung aber nur umbauen, wenn er vorher die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat.

„Pflegebedürftige Mieter haben ein Recht auf einen barrierefreien Umbau – aber der Vermieter kann auf seinem Recht auf Rückbau beim Auszug bestehen“, erklärt Heike Nordmann, Geschäftsführerin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Das bedeutet: Der Mieter muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand der Mietsache wiederherstellen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Mieter und Vermieter vor den Umbauarbeiten eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung schließen.

Individuelle Bedürfnisse durchsetzen

Das Thema Barrierefreiheit regelt Paragraf 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches. „Hat der Mieter nach dem Gesetz Anspruch auf Zustimmung zu einem barrierefreien Umbau und der Vermieter erteilt die Erlaubnis nicht, muss der Mieter klagen, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will“, sagt Ropertz.

Doch nicht immer muss für mehr Sicherheit und Bewegungsfreiheit alles umgebaut werden. „Manchmal reichen schon kleinere Maßnahmen aus, wie zusätzliche Haltegriffe im Bad, ein Toilettenaufsatz oder eine Notrufeinrichtung“, so Ropertz. Hier ist die Zustimmung des Vermieters in der Regel nicht notwendig. Doch Heike Nordmann empfiehlt, den Vermieter einzubinden: „Viele Vermieter lassen sich davon überzeugen, dass eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung zur Werterhaltung beziehungsweise Wertsteigerung beitragen kann.“

Beratung finden

In jedem Fall sollte man sich rechtzeitig von neutraler Seite beraten lassen. Bundesweit gibt es Informationen zu Förderprogrammen und konkrete Tipps bei den Wohnberatungsstellen. Auch Pflegestützpunkte von Kassen und Kommunen informieren darüber. dpa

Weitere Infos im Netz:

Gut zugänglich 

Duschen ohne feste Abtrennung  

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Eine Duschabtrennung mit mehrfachen Öffnungsmöglichkeiten bietet das Modell SaniDoor vom Unternehmen SFA Sanibroy. Doppelte Flügel, einfacher Flügel, festsitzende Wand – diese Duschabtrennung ist eine Lösung für jeden Bedarf. FOTO: SFA 


Wird das Bad barrierefrei umgebaut, entscheiden sich viele Senioren für eine ebenerdige Dusche statt einer Wanne. Eine feste Duschabtrennung aus Glas oder Kunststoff ist dabei oft hinderlich. Denn so kann eine Hilfsperson nur mit Mühe an die duschende Person herankommen. In diesem Fall ist ein Duschvorhang besser geeignet, sagt Astrid Helle von der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Rheinland- Pfalz. Für Rollstuhlfahrer ist ein Waschtisch wichtig, den sie unterfahren können. Das macht aber nur Sinn, wenn der Spiegel ebenfalls bis auf den Waschbeckenrand heruntergezogen werden kann. 

Barrierefreiheit wird gefördert 

Von Investitionsbank Sachsen-Anhalt und Kfw 

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Neu- und Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit werden gefördert. FOTO:MZ-ARCHIV/DPA

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert aus Landesmitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Mitfinanziert werden dabei auch Maßnahmen zum barrierereduzierenden und barrierefreien Umbau.

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie an bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die zu Wohnraum umgenutzt werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 000 EUR je Wohneinheit und Programmteil, wobei das Darlehen grundsätzlich mindestens 10 000 EUR betragen muss.

Das Programm „Sachsen-Anhalt Modern“ ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

Infos:


Mit ihren Programmen „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ fördert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den barrierearmen Umbau im Wohnungsbestand. 

Infos: