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Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit

Abschied nehmen

Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit

Da in aller Regel keine Patientenverfügung exakt die spätere Situation widerspiegelt, ist es sinnvoll eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Darin wird eine Person festgelegt, die im Zweifel mitentscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht ist an keine Formvorschriften gebunden. Doch notariell beurkundete Vorsorgevollmachten sind besonders rechtssicher und gegenüber privatschriftlichen oder nur beglaubigten Vollmachten im Vorteil. Die Vollmacht kann ebenso wie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden. Das Gericht hat den Vorschlag des Patienten zu berücksichtigen, wer Betreuer werden soll und wer nicht. Liegt keine Vollmacht vor, benennt das Gericht eine Person, falls jemand unfähig ist, für sich selbst zu entscheiden. Vorsorgevollmachten: Keine Frage des Alters Entgegen einem verbreiteten Vorurteil sind Vorsorgevollmachten keine Frage des Alters. Jedes junge Paar sollte spätestens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten, empfiehlt die Bundesnotarkammer. Denn wenn einem der Partner etwas zustößt, so muss der andere in der Lage sein, die Darlehensverträge mit der Bank zu ändern oder im Notfall die Immobilie auch wieder zu verkaufen. Ohne Vollmacht geht das nicht. Denn selbst Eheleute sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten. 90% der registrierten Vollmachten notariell 90% der im Zentralen Vorsorgeregister registrierten Vollmachten wurden vor einem Notar errichtet. Der Notar stellt bei Beurkundung nicht nur die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest, sondern belehrt auch über die rechtliche Tragweite der Vollmacht und kann diese entsprechend den Wünschen der Mandanten individuell gestalten. Wer Immobilien besitzt, die verwaltet werden müssen oder gar ein Unternehmen, sollte ohnehin zum Notar. Denn eine privatschriftliche Vollmacht reicht nicht aus, um etwa eine Immobilie zu verkaufen oder auch nur eine für die Bank noch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Registrierung sorgt für Sicherheit Damit eine Vorsorgeurkunde im Ernstfall auch aufgefunden und der Bevollmächtigte kontaktiert werden kann, sollte sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab, bevor ein Betreuer bestellt wird.

05.09.2017  16.00 Uhr