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Wie will ich bestattet werden?

Abschied nehmen

Wie will ich bestattet werden?

Über die Art und den Ort der eigenen Bestattung sollten Familienmitglieder schon zu Lebzeiten miteinander sprechen. Das erleichtert später den Hinterbliebenen die Gestaltung der Bestattung des Verstorbenen. Rechtlich bindend für die Angehörigen sind die mündlich geäußerten Bestattungswünsche jedoch nicht.Wer sicher gehen will, dass er tatsächlich nach eigenen Wünschen beigesetzt wird, sollte seine Vorstellungen zu Art und Ort der Bestattung und deren Ausgestaltung in einer letztwilligen Verfügung niederschreiben und diese zu den Dokumenten legen, die anlässlich des Todesfalls benötigt werden.Ist eine solche Willensäußerung nicht vorhanden, können Angehörige selbst festlegen, wie und wo der Verstorbene beigesetzt wird. Dabei gilt: Hinterlässt der Verstorbene einen Ehegatten, bestimmt dieser – vor anderen Verwandten – Art und Ort der Bestattung und Trauerfeier. Gibt es keinen Ehegatten, ist der Wille der Kinder beziehungsweise ihrer Ehegatten entscheidend – vor dem Votum der übrigen Verwandten. Sind mehrere Kinder beziehungsweise Angehörige gleichen Grades aufgerufen, die Bestattung zu organisieren, ist grundsätzlich die Einwilligung aller zum „Wo“ und „Wie“ erforderlich. Hinterlässt der Verstorbene keine Angehörigen, übernimmt die örtliche Behörde die Beisetzung.

Der letzte Wille: Eigene Wünsche schriftlich verfügen

05.09.2017  16.00 Uhr

Wie will ich bestattet werden?-2

Für die Bestattung vorsorgen

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Foto: Pixabay

Wenn Sie Ihre eigene Beerdigung bereits vorab organisieren und Ihre Hinterbliebenen nicht finanziell belasten möchten, dann können Sie mit einer Bestattungsvorsorge Ihre Beerdigung organisieren und finanzieren.

Die übliche Variante ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Bestatter Ihrer Wahl. Alternativ können Sie eine Bestattungsversicherung abschließen, die von zahlreichen Finanzunternehmen angeboten wird. Nicht zur Bestattungsvorsorge gehört die Grabpflege. Auch die können aber Sie zu Lebzeiten für eine bestimmte Dauer regeln. Hier ist Ihr richtiger Ansprechpartner die Friedhofsgärtnerei des Friedhofs, auf dem Sie bestattet werden möchten. Und Sie können natürlich ganz einfach einen Betrag für Ihre Bestattung samt Ihren Wünschen dafür zur Seite legen. Allerdings ist dann nicht unbedingt garantiert, dass die Hinterbliebenen sich auch daran halten, wenn Sie sie nicht in Form einer Bestattungsverfügung dokumentiert haben.

Wenn Sie sich für die von einem Bestattungsunternehmen geplante Bestattungsvorsorge entscheiden, profitieren Sie vom direkten Kontakt mit dem Bestatter. Hier zählt vor allem das Vertrauen, auf dessen Grundlage es Ihnen leichter fallen wird, über Ihre persönlichen Wünsche zu sprechen. Zu den Gesprächsinhalten zählen die Art Ihrer Bestattung, die Blumendekoration sowie der gesamte Ablauf. Sie haben auch die Möglichkeit, schon jetzt ein Kleidungsstück zu bestimmen, das Sie im Sarg tragen möchten, sowie die Gegenstände, die Sie bei sich haben möchten.

Achten Sie darauf, dass die von Ihnen an das beauftragte Bestattungsunternehmen gezahlten Beträge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Dann kann es auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nicht von den Gläubigern angetastet werden. Aber ein seriöses Institut wird ohnehin mit diesem Modell arbeiten.

Quelle: abschied-nehmen.de