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Wie will ich bestattet werden?

Abschied nehmen

Wie will ich bestattet werden?

Über die Art und den Ort der eigenen Bestattung sollten Familienmitglieder schon zu Lebzeiten miteinander sprechen. Das erleichtert später den Hinterbliebenen die Gestaltung der Bestattung des Verstorbenen. Rechtlich bindend für die Angehörigen sind die mündlich geäußerten Bestattungswünsche jedoch nicht. Wer sicher gehen will, dass er tatsächlich nach eigenen Wünschen beigesetzt wird, sollte seine Vorstellungen zu Art und Ort der Bestattung und deren Ausgestaltung in einer letztwilligen Verfügung niederschreiben und diese zu den Dokumenten legen, die anlässlich des Todesfalls benötigt werden. Ist eine solche Willensäußerung nicht vorhanden, können Angehörige selbst festlegen, wie und wo der Verstorbene beigesetzt wird. Dabei gilt: Hinterlässt der Verstorbene einen Ehegatten, bestimmt dieser – vor anderen Verwandten – Art und Ort der Bestattung und Trauerfeier. Gibt es keinen Ehegatten, ist der Wille der Kinder beziehungsweise ihrer Ehegatten entscheidend – vor dem Votum der übrigen Verwandten. Sind mehrere Kinder beziehungsweise Angehörige gleichen Grades aufgerufen, die Bestattung zu organisieren, ist grundsätzlich die Einwilligung aller zum „Wo“ und „Wie“ erforderlich. Hinterlässt der Verstorbene keine Angehörigen, übernimmt die örtliche Behörde die Organisation der Beisetzung.

Der letzte Wille: Eigene Wünsche schriftlich verfügen

04.09.2017 14.00 Uhr

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