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Patientenverfügung ist empfehlenswert

Abschied nehmen

Patientenverfügung ist empfehlenswert

Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen hohen Stellenwert, der auch im Krankheitsfall nicht an Wichtigkeit verliert. Ihr aktueller und ganz persönlicher Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Wenn Sie also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in Ihrer Patientenverfügung verfassten Willen an. Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung eingeführt, um das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung auch dann zu bewahren, wenn der Mensch aktuell nicht mehr in der Lage ist, sich dazu verständlich zu äußern. Daher kann er im Vorhinein seinen Willen bezüglich bestimmter Situationen festlegen, der dann für Ärzte und Angehörige verbindlich ist. Inhalt einer Patientenverfügung Der Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zulassen, die der Verlängerung Ihres Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert Ihr persönliches Recht auf Selbstbestimmung und ist, wie alle Vorsorgemaßnahmen, nicht allein eine Frage des Älterwerdens. Denn durch eine Krankheit oder einen Unfall kann auch ein junger Mensch in eine Lage geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll und notwendig ist. Auf diese formalen und inhaltlichen Anforderungen sollten Sie achten Sie sollten eine Patientenverfügung immer schriftlich verfassen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunter zu laden. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind.Verlässlichere Quellen sind: • die Justizministerien des Bundes und der Länder • die Ärztekammern des Bundes und der Länder • die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen. Die Informationen des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung, inklusive der möglichen Textbausteine, finden Sie auch im Downloadbereich unter abschied-nehmen.de. Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern Ihr höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele. Halten Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich Das setzt voraus, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret auflisten und die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benennen. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Ernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Auch die Frage, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht, können Sie hier klären. Holen Sie deshalb unbedingt fachlichen Rat bei Medizinern, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen ein!  Quelle: abschied-nehmen.de

04.09.2017 14.00 Uhr

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Vorsorgevollmacht gibt Sicherheit


Da in aller Regel keine Patientenverfügung exakt die spätere Situation widerspiegelt, ist es sinnvoll eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Darin wird eine Person festgelegt, die im Zweifel mitentscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht ist an keine Formvorschriften gebunden. Doch notariell beurkundete Vorsorgevollmachten sind besonders rechtssicher und gegenüber privatschriftlichen oder nur beglaubigten Vollmachten im Vorteil. Die Vollmacht kann ebenso wie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden. Das Gericht hat den Vorschlag des Patienten zu berücksichtigen, wer Betreuer werden soll und wer nicht. Liegt keine Vollmacht vor, benennt das Gericht eine Person, falls jemand unfähig ist, für sich selbst zu entscheiden.

Vorsorgevollmachten: Keine Frage des Alters

Entgegen einem verbreiteten Vorurteil sind Vorsorgevollmachten keine Frage des Alters. Jedes junge Paar sollte spätestens beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Vorsorgevollmacht errichten, empfiehlt die Bundesnotarkammer. Denn wenn einem der Partner etwas zustößt, so muss der andere in der Lage sein, die Darlehensverträge mit der Bank zu ändern oder im Notfall die Immobilie auch wieder zu verkaufen. Ohne Vollmacht geht das nicht. Denn selbst Eheleute sind nicht berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.

90% der registrierten Vollmachten notariell


90% der im Zentralen Vorsorgeregister registrierten Vollmachten wurden vor einem Notar errichtet. Der Notar stellt bei Beurkundung nicht nur die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers fest, sondern belehrt auch über die rechtliche Tragweite der Vollmacht und kann diese entsprechend den Wünschen der Mandanten individuell gestalten. Wer Immobilien besitzt, die verwaltet werden müssen oder gar ein Unternehmen, sollte ohnehin zum Notar. Denn eine privatschriftliche Vollmacht reicht nicht aus, um etwa eine Immobilie zu verkaufen oder auch nur eine für die Bank noch eingetragene Grundschuld löschen zu lassen.

Registrierung sorgt für Sicherheit


Damit eine Vorsorgeurkunde im Ernstfall auch aufgefunden und der Bevollmächtigte kontaktiert werden kann, sollte sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab, bevor ein Betreuer bestellt wird.