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Erste Hilfe, letzte Rettung: ein Geschenkgutschein

Was man grundsätzlich beachten sollte - vor allem dann, wenn man den Gutschein in einem anderen EU-Land kauft.

Erste Hilfe, letzte Rettung: ein Geschenkgutschein

In Deutschland und Dänemark sind Geschenkgutscheine grundsätzlich drei Jahre lang gültig. FOTO: CENCHILD - STOCK.ADOBE.COM

Weihnachten kommt immer so plötzlich! Wenn Sie mit dem Kauf der Weihnachtsgeschenke wieder einmal spät dran sind oder sich die passende Geschenkidee nicht einstellen mag, dann ist vielleicht ein Gutschein genau das Richtige.

Was man hierbei grundsätzlich beachten sollte, aber vor allem dann, wenn man den Gutschein in einem anderen EU-Land kaufen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Gutscheine aus einem anderen EU-Land

Vor allem in den Grenzregionen Deutschlands kann es attraktiv sein, Gutscheine aus einem anderen EU-Land zu erwerben. Eine Wellness-Anwendung in der herrlichen Umgebung Südtirols oder Österreichs genießen, ein Dinner in Frankreich mit Weinverkostung erleben oder im Lieblingsladen in Dänemark shoppen gehen, sind nur einige von vielen Möglichkeiten.

Wie lange kann ich einen Gutschein nutzen?

In Deutschland und Dänemark beispielsweise sind Geschenkgutscheine grundsätzlich drei Jahre lang gültig. Die Dreijahresfrist beginnt in Deutschland am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein erworben wurde. Kauft man also einen Gutschein im Dezember 2022, kann man diesen bis zum 31. Dezember 2025 nutzen.

In Dänemark startet die Frist an dem Datum, an dem der Gutschein erworben wurde und läuft dann taggenau drei Jahre. Eine kürzere Frist kann in Deutschland und Dänemark vom Händler nur dann festgelegt werden, wenn man hierüber vor dem Kauf informiert wurde und die Zeitspanne zur Einlösung des Gutscheins angemessen ist.

Anders ist dies in Italien und Frankreich. Die Länge der Einlösbarkeit wird vom Händler festgelegt. In Österreich kann man sich freuen, wenn man nach Jahren ganz unten in der Schublade noch einen Gutschein wiederfindet. Muss dieser nicht ausdrücklich in einem bestimmten Zeitraum eingelöst werden, kann man dies 30 Jahre lang tun!

Kann ich ihn auch noch später einlösen?

Schön wäre es in diesem Fall natürlich, wenn man den Wert des Gutscheins auf jeden Fall ausbezahlt bekäme. Das ist aber in den meisten EU-Ländern, genau wie in Deutschland, nicht der Fall. Der Gutschein verfällt. Ausnahme ist u. a. Dänemark: Hier können elektronische Gutscheine noch im ersten Jahr nach deren Ablauf erstattet werden. In allen anderen EU-Ländern gilt genauso wie hierzulande: Fragen kostet nichts. Vielleicht haben Sie Glück, und der Händler verlängert die Laufzeit oder erstattet den Betrag aus Kulanz.

Sind Geschenkgutscheine übertragbar?

Wenn der Gutschein auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt ist, kann dieser beispielsweise in Österreich nicht von einer anderen Person eingelöst werden.

In Deutschland gilt dies nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um ihn einzulösen. Ein Fallschirmsprung etwa ist an gesundheitliche Bedingungen geknüpft. Ist der Händler jedoch damit einverstanden, dass der Gutschein weitergegeben wird und sofern man die gesundheitlichen Bedingungen erfüllt, steht dem Adrenalinrausch nichts mehr entgegen.

Wer bietet Hilfe an, wenn man sie braucht?

Bei Fragen zu Gutscheinen aus dem europäischen Ausland können Sie sich jederzeit kostenfrei an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. EVZ