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Nein zur Ehe – Ja zum Haus

Wohneigentum - Wenn unverheiratete Paare ein Haus erwerben oder modernisieren, sollten sie ihre Eigentumsrechte eindeutig und langfristig klären.

Nein zur Ehe – Ja zum Haus

Rund 2,9 Millionen Paare leben hierzulande in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele von ihnen erwerben zusammen Wohneigentum. Doch anders als bei Ehepartnern fehlen gesetzliche Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten eindeutig regeln. Hier sollten unverheiratete Paare beim Immobilienkauf vorsorgen. Sonst sind im Fall einer Trennung Konflikte und wirtschaftliche Schäden vorprogrammiert.Grundbucheintrag beachtenThomas Mau von der BHW Bausparkasse betont, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen sollten. „Steht nur ein Partner im Grundbuch, hat der andere keine Eigentumsrechte – selbst dann nicht, wenn er Eigenkapital in die Immobilie investiert“, so der Experte. Haben unverheiratete Paare ein Baudarlehen aufgenommen, lassen sich im Falle einer Trennung andere Regelungen finden. Die Finanzierung kann in Absprache mit der Bank oder Bausparkasse auch von einem der Ex-Partner allein fortgesetzt werden.Für alle Fälle gerüstetUm Konflikten oder finanziellen Notlagen vorzubeugen, können die Lebensgefährten einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. Weitere Option: eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für den Immobilienerwerb gründen. „Die Partner regeln verbindlich, wer bei einer Trennung in der Immobilie bleibt und wie der andere abgefunden wird“, erläutert Mau. Unverheiratete Paare sollten zudem überlegen, wie die wirtschaftlichen Folgen im Falle des Todes eines der Partner zu bewältigen wären. Eine gute Lösung kann das Testament zugunsten des Lebensgefährten sein.

Unser Traum vom Haus

Wohneigentum - Wenn unverheiratete Paare ein Haus erwerben oder modernisieren, sollten sie ihre Eigentumsrechte eindeutig und langfristig klären.

24.05.2018 14.00 Uhr

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Immobilien kaufen ohne Reue: nur mit klaren Vereinbarungen für beide Partner FOTO: POSTBANK

Baukindergeld kommt

Der Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sieht für das Teilressort „Wohnungswesen und Städtebau“ ein Budget von insgesamt 3,58 Milliarden Euro vor. Das Baukindergeld wurde mit 400 Millionen Euro für 2018 eingestellt. Förderanträge sollen ab August dieses Jahres gestellt werden können. Der Haushaltsplan sieht außerdem einen Ansatz von 50 Millionen Euro für Investitionszuschüsse im Rahmen des KfW-Programms „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“ vor.

„Angesichts der schwachen Baugenehmigungszahlen muss die Politik jetzt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Im Koalitionsvertrag ist ein wichtiger Impuls gesetzt worden. Entscheidend ist jetzt, wie Bund und Länder die Gemeinden dazu in die Lage versetzen, Wohnungsbau schnell und nachhaltig zu ermöglichen“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD den Gesetzentwurf.

Expertentipp

Profitipp Allround GmbH

Jan Klotsch stellt vor: Wir sind ein flexibles, mittelständisches Unternehmen, welches seit 1996 besteht und nicht umsonst Allround GmbH heißt. Unser Leistungsspektrum umfasst den Vertrieb sowie Montage von Fenstern, Türen und Rollladen, wobei wir mit namhaften Herstellern zusammenarbeiten. Vielseitigkeit ist bei uns angesagt. Wir übernehmen auch den Bau von Wintergärten, Fertig-Garagen, Markisen, Pflasterarbeiten und das Setzen von Zäunen + Toren. Wir arbeiten vom Aufmaß, über die Montage bis zum sauberen Verputzen und sind auf verschiedene Kundenwünsche eingestellt.

Profitipp Allianz Udo Fatteicher

Udo Fatteicher empfiehlt: Ob Neu- oder Altbau – eins ist klar, dass neue Eigenheim muss gut versichert sein. Hier ist es wichtig, auch an die Bauphase zu denken. Aber auch Um- und Ausbau sind Anlässe, um den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn meist kommt es zu Wertverbesserungen, die auch beim Versicherungsschutz Berücksichgung finden sollten. Wir beraten Sie gern.