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Ernstfall Unfall – wie verhalten?

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Ernstfall Unfall – wie verhalten?

Ob Reise- oder Berufsverkehr: Wenn viele Fahrzeuge unterwegs sind, steigt die Unfallgefahr und die Unfallzahl. Am Unfallort reagieren viele Verkehrsteilnehmer falsch – dabei gibt es klare Regeln für das Verhalten nach einem Unfall.Paragraf 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt unter anderem vor, dass nach einem Unfall die Beteiligten sofort anhalten und den Verkehr sichern müssen. Für Autofahrer heißt das: Warnblinker anschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Am besten trägt man das Warndreieck auf Brusthöhe vor sich her und stellt es innerorts 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 150 Meter von der Unfallstelle entfernt auf. Bei geringem Schaden müssen die Beteiligten ihre Fahrzeuge beiseite fahren und sich über die Unfallfolgen ein Bild machen. Gibt es Verletzte, müssen die Rettungskräfte gerufen werden; die europaweit gültige Notrufnummer ist 112. Nach dem Anruf beginnt unverzüglich die Erstversorgung der Verletzten. Unfallbeteiligte, die sich vom Unfallort entfernen, begehen Fahrerflucht. Das gilt übrigens auch, wenn es nur zu einem „Blechschaden“ gekommen ist. Fahrerflucht ist eine Straftat und wird entsprechend strafrechtlich geahndet.Ein Unfall ist oft die Ursache dafür, dass sich ein Stau bildet. Dann gilt es die Geschwindigkeit anzupassen und mit eingeschaltetem Warnblinklicht vorsichtig an das Stauende heranzufahren. Dabei sind alle Autofahrer gehalten, eine Rettungsgasse zu bilden, um eintreffenden Rettungskräften und der Polizei den Zugang zur Unfallstelle zu gewähren. Die Rettungsgasse bildet sich immer zwischen dem linken und dem daneben liegenden rechten Fahrstreifen. Auf Autobahnen ist der Standstreifen freizuhalten, damit zum Beispiel Pannendienste die Unfallstelle schnell räumen können. Wichtig ist ferner, im Fahrzeug sitzen zu bleiben, so dass keine zusätzliche Gefährdung entsteht.Nicht selten behindern Schaulustige die Rettungsfahrzeuge bei der Durchfahrt zur Unfallstelle oder versagen Verletzten die notwendige Erste Hilfe. Manche zücken sogar ihr Handy, um ein Foto von den Unfallopfern zu schießen.Während das Gaffen lange als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld geahndet wurde, ist es seit Frühsommer 2017 eine Straftat.Das bedeutet, dass jemand, der etwa durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Auch das Fotografieren oder Filmen von Verletzten ist ebenso wie unterlassene Hilfeleistung eine Straftat.Beim Fotografieren ist es unerheblich, ob die Fotos veröffentlicht werden. Es zählt allein das Fotografieren selbst, weil das Bildmaterial die „Hilflosigkeit anderer Menschen zur Schau stellt“ (§ 201a StGB).. Die Polizei kann in einem solchen Fall das Handy eines Gaffers direkt einziehen. Deutsche Verkehrswacht

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, was Verkehrsteilnehmer dann zu beachten haben.

20.09.2017  16.00 Uhr

Ernstfall Unfall – wie verhalten?-2

Das neue Gesicht von Lada

Ernstfall Unfall – wie verhalten?-3
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Autohaus Guido Rottorf GmbH

Der Vesta ist das erste Serienfahrzeug von LADA im neuen „X“-Design. Dieses Design bildet die Basis aller neuen Fahrzeuge von LADA. Der Vesta ist eine Stufenheck-Limousine mit einer sehr dynamischen und modernen Ausstrahlung. Durch den längeren Radstand bietet das Fahrzeug viel Platz für den Fahrer und die Passagiere. Das moderne Design und schöne Materialien machen aus dem Innenraum vom Vesta ein zweites Zuhause.