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Warum Dauergrabpflege zur Vorsorge?

Treuhandstelle: Wer denkt schon an die eigene Vergänglichkeit?

Warum Dauergrabpflege zur Vorsorge?

Vorsorgeverträge für den Trauerfall werden seit 1968 mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege und in Kooperation mit einer Friedhofsgärtnerei geschlossen. Die Treuhandstelle übernimmt die Kontrolle der Vertragsleistungen. FOTO: TREUHANDSTELLE FÜR DAUERGRABPFLEGE

Es lohnt sich über die eigene Vergänglichkeit zu Lebzeiten nachzudenken. Vorsorge für das eigene Ableben zu treffen und die wichtigen Entscheidungen nicht allein den Hinterbliebenen zu überlassen. Für die Angehörigen ist es oft tröstlich und ebenso eine Entlastung, denn wenn die Hinterbliebenen wissen, welche Bestattungsart oder Grabbepflanzung sich der Verstorbene gewünscht hat, atmen sie oft regelrecht auf. Wer sichergehen will, dass sein „letzter Wille“ für den letzten Weg berücksichtigt werden kann, sollte sich deshalb schon zu Lebzeiten um die persönliche Vorsorge für den Todesfall kümmern.

Wer einen Dauergrabpflege-Vertrag bei seinem Friedhofsgärtner abschließt, entlastet seine Hinterbliebenen damit nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Denn mit dieser Vorsorge können alle wichtigen Entscheidungen rund um die Bestattung und die letzte Ruhestätte bereits im Vorfeld festgelegt werden. Die Kosten für die vereinbarten Vorsorge-Leistungen werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Hinterbliebenen müssen sich um die Finanzierung keine Gedanken mehr machen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sie stets ein gepflegtes Grab vorfinden: selbst, wenn sie weiter weg wohnen oder sich nicht darum kümmern können. Denn dafür ist nun ein qualifizierter Friedhofsgärtner zuständig.

Auch die Wahl der passenden Grabart spielt eine große Rolle. In den letzten Jahren kamen zu den bekannten und klassischen Möglichkeiten viele neue Angebote dazu. Zum einen NaturRuh-Areale, die den ökologischen Charakter des Friedhofs in den Vordergrund stellen – und zum anderen gärtnerbetreute „Memoriam-Gärten“.

Bei einem „NaturRuh“-Areal handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit integrierten Grabstätten. Dabei wählen Friedhofsgärtner für die einzelnen Flächen standortgerechte Staudenmischungen aus. Diese sorgen für eine jahreszeitliche Blühabfolge. Eine saisonale Wechselbepflanzung wie bei klassischen Gräbern gibt es nicht.

Memoriam-Gärten hingegen sind aufwendig gestaltete Gärten, die zugleich Teil eines Friedhofs sind. Darin eingebettet finden sich verschiedene Grabarten. Bestattungen in beiden Modellen sind nur in Kombination mit einem Dauergrabpflegevertrag möglich.

Ebenso kann über einen Vorsorgevertrag die Dauergrabpflege eines klassischen Grabes gewährleistet werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Vorsorgeverträge für den Trauerfall werden seit 1968 mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege und in Kooperation mit einer Friedhofsgärtnerei geschlossen. Die Treuhandstelle übernimmt die regelmäßige Kontrolle der Vertragsleistungen. Sollte ein Vertragsbetrieb die Leistung nicht mehr erfüllen können, kümmert sie sich um einen Nachfolger. Seit mehr als zehn Jahren bietet sie auch Bestattungsvorsorge- und Grabmalvorsorge-Verträge an.

Weiterführende Informationen gibt es auf www.vorsorge-treffen.info.