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Bald werden die Baumaschinenrollen

Immobilien Spezial

Bald werden die Baumaschinenrollen

Im Baugebiet Galgenberg in Quedlinburg werden bald die ersten Baumaschinen anrollen. Nachdem im Frühjahr 2017 die Erschließungsarbeiten begonnen haben, können jetzt die Bauherren ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen.Die Erdarbeiten im Baugebiet stehen kurz vor dem Abschluss. Die Planstraßen werden derzeit mit einer ersten Bitumendecke befestigt. Alle Grundstücke sind somit ab sofort gut erreichbar. Alle weiteren Arbeiten zur Erschließung der restlichen Grundstücke werden bis Ende des III. Quartals abgeschlossen sein.

BAUGEBIET GALGENBERG Der Traum vom Eigenheim wird Wirklichkeit

23.10.2017  11.00 Uhr

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Die Investoren und Vermarkter des neuen Baugebietes am Galgenberg: Dirk Waskewitz, Michael Glittenberg, Matthias Dormann und Michael Ellert (v. l. n. r.). FOTOS: A. KLUTZNY, IDEENGUT/I. KUGENBUCH, ARCHIV
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Von den Insgesamt 44 Grundstücken sind bereits 16 verkauft. Der Bebauungsplan wurde den neuen baulichen Anforderungen und Wünschen potentieller Interessenten angepasst. Er trägt jetzt moderner Bauweisen Rechnung und ermöglicht auch eine zweigeschossige Architektur.

Die VBS Immo – Harzer Volksbank & Sallier Immobilien GmbH berät über die freien Grundstücke und mögliche Finanzierungsangebote. Derzeit stehen noch Flächen zwischen 546 und 1 300 Quadratmeter zur Verfügung. Weitere Informationen findet man online auf 

Erfolgsmodell mit Tücken

IMMOBILIEN Vermietete Eigentumswohnungen als Anlageobjekt

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Wer eine vermietete Eigentumswohnung kaufen will, sollte die Fallstricke beachten. FOTO: VELUX/BHW

Vermietete Eigentumswohnungen werden gern als solide Geldanlage angeboten. Doch Vorsicht: Mieter und Miteigentümer können das Erfolgsmodell stören. Anleger sollten die Fallstricke kennen.

Eine vermietete Wohnung eignet sich besonders gut für den Vermögensaufbau, denn als Vermieter profitiert man von derzeit günstigen Finanzierungskonditionen und von den regelmäßigen Mieteinnahmen. „Dank aktuell niedriger Darlehenszinsen kann der Kredit zügig getilgt werden“, sagt Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. „Ist die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen, lässt sich die Wohnung zudem steuerfrei veräußern.“ Eine entscheidende Rolle bei einem solchen Anlageprojekt spielen der Mietvertrag und der gegenwärtige Mieter. Seine Bonität ist für den Anleger ein wichtiger Erfolgsfaktor.

Kauf bricht nicht Miete

„Kauf bricht nicht Miete“, so steht es in § 566 BGB. Demzufolge muss ein Käufer alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Mietverhältnis übernehmen. Der neue Eigentümer ist also auch für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich, selbst wenn diese schon vor der Übernahme bestanden. Deshalb ist es wichtig, die zu übernehmenden Mietverhältnisse zu kennen. „Potenzielle Anleger sollten sich vor Abschluss des Kaufvertrages eingehend mit dem Objekt, der Mieterstruktur und den rechtlichen Grundlagen befassen, damit die Entscheidung eine fundierte Grundlage hat“, rät Binder.

Fristen für Eigenbedarf

Möchte man selber einziehen, kann die Eigenbedarfskündigung zur Hürde werden. Hat der Mieter schon vor der Aufteilung des Objekts in Eigentumswohnungen dort gelebt, darf der Käufer erst nach drei Jahren eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. In Ballungsräumen mit Wohnungsknappheit kann diese Frist auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. BHW