Halle/Saalekreis
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Für Bonus einzelne Kosten auf der Handwerker-Rechnung aufführen
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Wer Ausgaben für Handwerker und andere Dienstleister von der Steuer absetzen will, braucht richtige Abrechnungen. Auf diesen muss der Lohnanteil gesondert ausgewiesen sein. Kunden haben einen Anspruch darauf. Denn nur so können sie Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Einen Steuerbonus kann man nur für Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten beanspruchen. Materialkosten sind hingegen nicht absetzbar. Damit das Finanzamt die Aufwendungen berücksichtigt, muss der Kunde den Rechnungsbetrag gesondert auf das Konto des Dienstleisters überwiesen. Grundsätzlich werden für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis zu 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich anerkannt.
14.02.2017 14.00 Uhr