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Mehr Netto vom Brutto

Guter Rat-Recht und Steuern

Mehr Netto vom Brutto

Zum Beginn des neuen Jahres traten bei der Einkommensteuer und Sozialversicherung zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Eine davon betrifft die Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln.Mobiltelefon, Laptop oder Tablet – schaffen Berufstätige Arbeitsmittel selbst an oder nutzen private Geräte für den Beruf, können sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Die Ausgaben lassen sich als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht ersetzt. Seit dem 1. Januar gilt eine neue Höchstgrenze für den sofortigen steuerlichen Abzug im Jahr der Anschaffung. „Arbeitsmittel, die typischerweise mehrere Jahre genutzt werden und deren Anschaffungskosten 487,90 Euro überschritten, mussten bislang auf die übliche Nutzungsdauer verteilt werden“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Der Betrag, ab dem die Abschreibung sofort anzuwenden ist, wurde erhöht und beträgt jetzt 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer.InformationsmöglichkeitenÜber alle Steueränderungen seit Januar 2018 informieren Steuerberater sowie das Internet:

STEUERN: Seit Januar gelten zahlreiche Neuerungen bei Steuern und Abgaben

25.01.2018  17.00 Uhr

Erfolgreiche Klage

RECHT: Kindergeld gibt es bis zum Ende des Ausbildungsvertrages  

Auszubildende erhalten das Kindergeld bis zum Ablauf ihres Ausbildungsvertrages. Das gilt auch dann, wenn die Abschlussprüfung schon vor dem Ablauf des Vertrags lag. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hin (Az.: 7 K 407/16). Ein Vater hatte geklagt, weil er für August 2015 Kindergeld für die Tochter haben wollte. Deren Ausbildungsvertrag endete am 31. August. Die Abschlussprüfung bestand sie im Juli. Die Familienkasse forderte deshalb für August das Geld zurück. Der Mann klagte mit Erfolg. Die Tochter sei im August noch praktisch ausgebildet worden, zudem hätte sie sich erst ab September „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ nennen dürfen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden.