Halle/Saalekreis ANZEIGE

Steven Anders vom Steuerbüro Taxon: Klimaschutzprogramm 2030

Immobilienbesitzer bekommen die Möglichkeit, eine Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch eine Steuerermäßigung zu erhalten

FOTO: STEUERBÜRO TAXON
FOTO: STEUERBÜRO TAXON

Mit der Einführung des Paragrafen 35c EStG durch die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 erhalten Immobilienbesitzer jetzt die Möglichkeit, eine Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch eine Steuerermäßigung zu erhalten, sofern das Wohneigentum ausschließlich von ihnen selbst genutzt wird, erklärt Steuerberater Steven Anders vom Steuerbüro Taxon (Foto).

Die noch relativ unbekannte Gesetzesvorschrift erlaubt bei Vorliegen entsprechender Bescheinigungen und dem Mindestalter des Objekts von über zehn Jahren eine Steuerermäßigung von insgesamt 20 Prozent (über 3 Jahre verteilt) der begünstigten Sanierungsaufwendungen.