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Anlage mit Potenzial

Besteuerung der Kosten bei Immobilienkäufen

Anlage mit Potenzial

In Zeiten renditeschwacher Anlagemöglichkeiten können Immobilien begehrte Objekte mit entsprechendem Potenzial sein. Dabei sind neben vielen anderen Parametern aber insbesondere die verschiedenen Kostenarten und deren unterschiedliche steuerliche Behandlung zu beachten, darauf weist die Steuerberaterkammer Stuttgart in einer Pressemitteilung hin.So müssen etwa sowohl die Anschaffungskosten des Gebäudes als auch die Herstellungskosten in aller Regel über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, also über mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte verteilt, abgeschrieben werden. Bei anschaffungsnahen Herstellungskosten ist besondere Aufmerksamkeit geboten, denn sie unterliegen ganz speziellen Regelungen. Erhaltungsaufwendungen für bereits vorhandene Objekte dagegen sind prinzipiell im Jahr der Ausgabe in voller Höhe in der Steuererklärung absetzbar.So zählen Aufwendungen, die zum Erwerb eines bebauten Grundstücks getätigt werden, grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Auch bei einem Gebäude, das erst durch geeignete Maßnahmen in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden muss, sind prinzipiell sämtliche Aufwendungen bis zum Erreichen des betriebsbereiten Zustandes als Anschaffungskosten zu behandeln und somit über einen längeren Zeitraum abzuschreiben.Nebenkosten der Anschaffung, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten, Notariatsgebühren und Maklerkosten, gehören ebenfalls in diese Kostenkategorie. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der im Vertrag festgelegte Kaufpreis für Grund und Boden bzw. die Immobilie. Deshalb sollte der Käufer darauf achten, dass miterworbene Einrichtungsgegenstände gesondert ausgewiesen werden, da sie nicht zu den grunderwerbsteuerpflichtigen Leistungen gehören.Herstellungskosten sind Aufwendungen, um eine Immobilie herzustellen, zu erweitern oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung zu erzielen. Auch Herstellungskosten können bzw. müssen über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.Anschaffungsnahe Herstellungskosten stellen eine besondere Kategorie dar. Wenn nämlich Instandsetzungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung anfallen, ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, werden sie steuerlich als Herstellungskosten behandelt, sind also nur langfristig abschreibbar. Bleiben die Aufwendungen unter diesen 15 Prozent, so sind sie in aller Regel in voller Höhe als Werbungskosten sofort abziehbar. Aber Achtung: Summieren sich die Kosten im Laufe der drei Jahre und übersteigen diesen Prozentsatz, ändert sich auch rückwirkend die steuerliche Behandlung der Kosten.Wie diese wenigen Aspekte zeigen, ist die steuerliche Behandlung von Immobilien weitaus vielschichtiger, als es hier dargestellt werden kann. Deshalb empfiehlt die Steuerberaterkammer Stuttgart eine professionelle Beratung durch einen Fachmann.

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Besteuerung der Kosten bei Immobilienkäufen

07.07.2017 14.00 Uhr

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Schlüsseldienst absetzbar?

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Die Kosten für den Schlüsseldienst können Verbraucher in der Regel von der Steuer absetzen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Der Schlüsseldienst muss im Haushalt oder im häuslichen Umfeld des Steuerzahlers tätig geworden sein - also zum Beispiel die Haus-,Wohnungs- oder Gartentür geöffnet haben. Wichtig zu beachten: Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt,muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Schlüsseldienstes vorliegen. Auch muss der Rechnungsbetrag per Überweisung oder per Kartenzahlung beglichen worden sein und ein entsprechender Zahlungsbeleg vorliegen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind 20 Prozent der anfallenden Arbeits- und Anfahrtskosten steuerlich absetzbar. Materialkosten - zum Beispiel für ein neues Schloss - erkennt das Finanzamt allerdings nicht an. dpa