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Bald rollt der Ball wieder

RECHT - Tipps rund um das Fußball-Stadion

Bald rollt der Ball wieder

Mit Taschenkontrollen und Leibesvisitationen sollen Krawalle in den Fußballstadien verhindert werden. Dazu hier die wichtigsten Antworten:Muss man Taschenkontrolle und Leibesvisitation akzeptieren?„Die Zuschauer schließen einen Vertrag mit dem Verein oder dem Eigentümer des Stadions. Die AGB und die Hausordnungen sehen Durchsuchungen der Taschen hier in der Regel vor“, erklärt der Hamburger Jurist Christian Teppe, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Gleiches gelte für das Abtasten.Ist es Freiheitsberaubung, wenn Gästefans nach Risikospielen im Block ausharren müssen?„Der Veranstalter eines Fußballspiels hat die Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer Personen zu verhindern. Hierzu gehört auch die Pflicht, Zuschauer vor Ausschreitungen zu schützen“, betont Teppe. djd

Guter Rat Recht, Steuern und Finanzen

RECHT - Tipps rund um das Fußball-Stadion

05.07.2019 09.00 Uhr

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Digitale Möglichkeiten rund um Karte und Konto

Bezahlen mit Karte oder Handy ist in vielen Ländern bereits Standard. Wer mit iPhone oder Smart Watch auch bei uns im Supermarkt oder Restaurant bezahlen möchte, der wird sich über Apple Pay freuen.

Das System wurde im Dezember 2018 in Deutschland eingeführt und jetzt ist es auch hierzulande möglich, mit iPhone und Co, via App oder online seine Einkäufe und anderes zu bezahlen. HypoVereinsbank

Betreuungskosten beim Fiskus absetzen

Wer Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen will, muss einige grundsätzliche Regeln berücksichtigen. Darüber informiert der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V..

Bis zum 14. Geburtstag eines Kindes lassen sich Betreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, aber nicht in unbegrenzter Höhe. Das Finanzamt erkennt bis zu zwei Drittel der Ausgaben an, maximal jedoch 4 000 Euro pro Kind und Jahr.