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Wann ist Arbeitskleidung tatsächlich absetzbar?

STEUERN: Die Steuerberaterkammer informiert

Wann ist Arbeitskleidung tatsächlich absetzbar?

Die Feuerwehr-Schutzausrüstung zählt zur typischen Berufsbekleidung. FOTO: DPA

Aufwendungen für typische Berufskleidung können als Werbungskosten bei der Steuer abgezogen werden. Aber was ist eigentlich typische Berufskleidung? „Die Grenzen sind hier oft nicht leicht zu ziehen“, sagt die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt. Überlassung von Berufskleidung Bei typischer Berufskleidung kann es sich um Kleidung handeln, die getragen wird, um die private Kleidung zu schonen, wie z. B. der Arztkittel, oder auch um Schutzkleidung, wie Helme oder Sicherheitsschuhe. Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung überlässt, z. B. die Uniform eines Polizisten, so ist diese Überlassung steuerfrei. Auch die Gestellung der typischen Berufskleidung, die im Eigentum des Arbeitgebers bleibt, z. B. Schutzbrillen, Helme usw., ist steuerfrei. Schwierig ist eine Abgrenzung aber dann, wenn die Berufskleidung auch zu privaten Anlässen getragen werden kann. Etwa der schwarze Anzug eines Kellners, der auch zu feierlichen, privaten Anlässen getragen werden kann. Diese Fragen haben Anlässe zur Rechtsprechung gegeben.

Überlassung von bürgerlicher Kleidung

Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Zivilkleidung bzw. bürgerliche Kleidung unentgeltlich oder verbilligt überlässt, führt dies grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn die Kleidung z. B. das Firmenlogo aufweist. Allein die Tatsache, dass eine bestimmte Kleidung aufgrund einer dienstlichen Weisung getragen werden muss, macht sie noch nicht zur typischen Berufskleidung. Andererseits hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Überlassung bürgerlicher Kleidung bejaht. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem ein im Lebensmitteleinzelhandel tätiger Arbeitgeber seinem Verkaufspersonal einheitliche, bürgerliche Kleidung (Strickjacken, Hemden/Blusen, Krawatten/ Halstücher) zur Verfügung gestellt hat. Die Unterscheidungen sind nicht immer leicht nachvollziehbar.

Werbungskosten?

Wenn typische Berufskleidung vorliegt, handelt es sich dabei um Arbeitsmittel, für die die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Entscheidend ist aber, ob es sich um typische Berufskleidung handelt. Der BFH fällte dazu unterschiedliche Urteile. Ein Steuerberater sollte zum Thema beraten.

Klausel nicht transparent genug

RECHT: EuGH-Urteil ermöglicht Widerruf von Darlehensverträgen

Einen Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen und in ein Darlehen mit einem günstigeren Zinssatz umschulden – nach einer Ende März 2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffenen Entscheidung können Millionen Verbraucher das nun tun. Betroffen sind private Darlehensverträge, vor allem Immobilienfinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zu dieser Entscheidung gibt die Roland Rechtsschutz-Versicherungs- AG:

1. Wie kam es zum Urteil? Es ging um die Frage, ob eine bestimmte, oft in Kreditverträgen verwendete Klausel für den Verbraucher klar und verständlich ist. Die Entscheidung des EuGH: Die von Banken und Sparkassen genutzte Klausel ist nicht transparent genug.

2. Was bedeutet das Urteil für deutsche Verbraucher? Eine Vielzahl von Darlehensverträgen könnte nun widerrufen werden. Als Folge eines solchen Widerrufs wird das gesamte Darlehen rückabgewickelt. Der Verbraucher kann danach zu verbesserten Konditionen ohne die Begleichung einer ansonsten fälligen Vorfälligkeitsentschädigung den Darlehensvertrag umschulden.

3. Was kann beim Widerruf für Verbraucher herauskommen? Die Rechnung der Verbraucherzentrale Hamburg liefert ein Beispiel zum möglichen Einsparpotenzial: Bei einem mit 4,5 Prozent verzinsten Darlehen mit einer Restschuld von 180.000 Euro, der Restlaufzeit von viereinhalb Jahren und einer Umschuldung auf ein Darlehen mit 1,5 Prozent Zinsen lassen sich rund 24.000 Euro einsparen.

4. Woran erkenne ich, ob mein Vertrag widerrufbar ist? Auf verschiedenen Portalen erhält man kostenfrei mit wenigen Klicks eine Ersteinschätzung zur möglichen Widerrufbarkeit des Darlehensvertrags. Diese Einschätzung ist nicht rechtsverbindlich. Ergibt sich aus dieser Ersteinschätzung eine aussichtsreiche Chance zur Weiterverfolgung des Widerrufs, sollte der Nutzer eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und diesen auch mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen. djd