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Uhr tickt auch bei Schnee

RECHT: Auch bei Winterwetter zählt Pünktlichkeit

Uhr tickt auch bei Schnee

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen – auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen vereiste Straßen oder verspätete Züge nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint. Konkret heißt das: Wer nicht rechtzeitig da ist, hat für die Zeit, in der er nicht gearbeitet hat, keinen Anspruch auf Lohn. Die verpassten Stunden müssen Arbeitnehmer laut DGB Rechtsschutz aber auch nicht nachholen. Wer ein Überstundenkonto führt, könne die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbuchen lassen und später nachholen.   

Ob eine Abmahnung bei einer Verspätung aufgrund der Witterung gerechtfertigt ist, sei immer abhängig vom Einzelfall. Bei unerwartetem Wintereinbruch oder durch einen Unfall verursachten Verkehrschaos sei eine Abmahnung sicher nicht gerechtfertigt.
   

Steuertipp

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2021 um monatlich 15 Euro pro Kind angehoben. Damit erhalten Eltern nun monatlich folgende Zahlungen: für das 1. und 2. Kind je 219 Euro; für das 3. Kind 225 Euro; ab dem 4. Kind je 250 Euro.

Mit dieser Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 5.460 Euro und eine Erhöhung des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 Euro einher.

Bei Problemen rund ums Recht, um Steuern und Finanzen helfen Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzinstitute.