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Was kann man in der Steuererklärung angeben?

Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen

Was kann man in der Steuererklärung angeben?

Wegen des sich ausbreitenden Coronavirus sind für mehrere Wochen die Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen. Viele Arbeitnehmer wechseln daher ins Home-Office. Wer allerdings nicht von zu Hause aus arbeiten kann und wessen Beruf auch nicht als systemrelevant gilt, muss eine alternative Betreuung organisieren und eventuell bezahlen. Die Kosten für einen Babysitter können Eltern in der Steuererklärung angegeben werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) – Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein – in einer aktuellen Mitteilung hin. Wichtig ist dabei jedoch, so die VLH, dass eine Rechnung vorliegt und diese per Überweisung beglichen wird. Übrigens: Hüten Verwandte das Kind, können die Eltern die Fahrtkostenerstattung von der Steuer absetzen. Das funktioniert folgendermaßen: Die Eltern erstatten der Betreuungsperson die Fahrtkosten und geben die Summe dann in der eigenen Steuererklärung an. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer sind dabei durchaus angemessen.Die Betreuungsperson selbst muss die Erstattung der Fahrtkosten nicht versteuern. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind können Sorgeberechtigte als Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Bestimmte Kosten wie Essensgeld sind allerdings ausgenommen, deshalb sollte man bei der Rechnung darauf achten, dass die einzelnen Posten extra ausgewiesen sind.Auch interessant: Der Arbeitgeber kann für die Betreuung der Kinder zahlen, egal wie hoch die Kosten dafür sind. Für die Eltern ist das steuer- und abgabenfrei. Wichtig dabei ist, dass das Kind noch nicht zur Schule geht und auch nicht zu Hause betreut wird. Außerdem muss der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. VLH    

Corona-Krise: Kita geschlossen, Schule zu? Diese Kinderbetreuungskosten kann man absetzen

17.04.2020  09.00 Uhr

Was kann man in der Steuererklärung angeben?-2

Nicht alle profitieren

Soli: Beitrag muss teilweise weitergezahlt werden

Auch nach der weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags Anfang 2021 müssen einer Studie zufolge noch etwa sechs Millionen Bürger die Abgabe leisten. 900.000 Menschen mit besonders hohen Einkommen müssten den Soli weiter voll zahlen und rund 2,8 Millionen teilweise, heißt es in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, aus der das „Handelsblatt“ berichtete. Hinzu kommen Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige, die Kapitalertragsteuer zahlen, auf die der Soli weiterhin unvermindert erhoben wird. Ihre Zahl schätzt das IW dem Bericht zufolge auf 2,2 Millionen. Außerdem müssten etwa 500.000 Unternehmen weiter den Soli auf die Körperschaftsteuer zahlen. ne/bk/cha