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Pauschale für das Homeoffice

STEUERTIPP: Fünf Euro pro Arbeitstag als Werbungskosten ansetzbar

Pauschale für das Homeoffice

FOTO: ADOBE STOCK/NATTAKORN

Viele Beschäftigte arbeiten wegen der CoronaPandemie noch oder wieder zu Hause. Die gute Nachricht: Die steuerliche Regelung zur Homeoffice-Pauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung auch für das Jahr 2022 gelten.„Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“ Im Zweifel müssen Beschäftigte aber belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben.

„Deshalb ist es empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, rät Bauer. Mehr Informationen dazu haben die örtlichen Steuerberatungsbüros und Lohnsteuerhilfevereine. DPA

RECHTSTIPP

Einstimmiger Beschluss nötig

Ein Rechtsurteil besagt, wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Maßnahme um eine bauliche Veränderung. Genau diese Einstimmigkeit war aber in einem Berliner Streitfall nicht vorhanden gewesen. Es hatte sich lediglich eine Mehrheit gefunden, die der Meinung gewesen war, dass der Holzton besser aussehe als der bisherige dunkle Rotton bzw. das Hellgrau. Das zuständige Gericht merkte an, der optische Eindruck des Hauses werde durch die Maßnahme erheblich verändert – und deswegen müsse die Gesamtheit der Eigentümer damit einverstanden sein. (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 91/117)