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Neustarthilfe beantragen

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Neustarthilfe beantragen

Soloselbständige, die im Rahmen der sogenannten Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können einmal eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Das teilt die Steuerberatungsgesellschaft MTG aus Hettstett und Lutherstadt Eisleben mit.Das Bundesfinanzministerium habe darauf hingewiesen, dass seit Mitte Februar 2021 entsprechende Anträge über die Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können.

Steuertipp: Für Soloselbständige mit Umsatzeinbuße

01 10. 2020 16.00 Uhr

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FOTO: IMAGO IMAGES/ MICHAEL WEBER

Eine Auszahlung der Neustarthilfe soll im Regelfall innerhalb weniger Tage nach der Antragstellung erfolgen. Die Antragsfrist für die Neustarthilfe endet am 31. August 2021.

Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben, so dass für sie eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht infrage kommt.

Die Förderhöhe der Neustarthilfe beträgt 50 % eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro.

Haben Soloselbständige im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 eine Umsatzeinbuße von über 60 % zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.

Liegt der erzielte Umsatz bei 90 % oder höher, muss die Neustarthilfe vollständig zurückgezahlt werden.

Hinweis

Inzwischen ist auch die Antragstellung für Soloselbständige mit Personengesellschaften und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie die Antragstellung über prüfende Dritte für alle (juristische und natürliche Personen) möglich.

Interessenten wenden sich an ihren Steuerberater oder ihre Steuerberaterin.

Rechtstipp: Rechtsschutz spart Kosten

Die meisten Verkehrsteilnehmer dürften der Ansicht sein, dass sie mit einer umsichtigen Fahrweise stets unbeschadet durch den Verkehr kommen. Tatsächlich aber war mehr als jeder fünfte Deutsche in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt, das ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Roland Rechtsschutz. 18 Prozent der Verkehrsunfälle landeten laut Umfrage vor Gericht, 2018 lag die entsprechende Quote nur bei 13 Prozent. Bei der Hälfte aller Streitigkeiten ging es im jeweils aktuellsten Fall um die Schuldfrage, in 27 Prozent um die Höhe des Schadens und in 18 Prozent der Verfahren um einen Streit ums Schmerzensgeld. Dreiviertel aller Befragten gaben an, dass der Rechtsstreit zu ihren Gunsten entschieden wurde. Vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits kann eine Rechtsschutzversicherung schützen.