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Gibt es ein Storno-Recht bei Herkunft aus Risikogebiet?

Guter Rat - Recht, Steuern und Finanzen

Gibt es ein Storno-Recht bei Herkunft aus Risikogebiet?

Touristen aus Corona-Risikogebieten innerhalb Deutschlands können auf Kosten sitzen bleiben, wenn sie aufgrund von Quarantänevorschriften eine Reise zu einem Ziel in Deutschland nicht antreten. Möglich ist, dass sie das Geld für die Unterkunft dann nicht zurückbekommen.Auf die genaue Regelung kommt es anBei der Frage nach einer kostenlosen oder doch kostenpflichtigen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an.Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich: „Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist“. Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.Anders sieht es allerdings aus, wenn die Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses zu suchen.Quarantäne ist nicht im Sinne des UrlaubsSo argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins etwa kann ein Hotel aktuell weiterhin seine Leistungen anbieten. Dort müssen Urlauber aus Risikogebieten 14 Tage lang in Quarantäne oder zwei negative Corona-Tests - wobei einer dieser Tests frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein gemacht werden darf. Die Beherbergung von Urlaubern an sich ist aber nicht verboten.Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. „Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten“, so der Verband. Rein juristisch liege die Ernennung einer Region zum Risikogebiet aber in der persönlichen Risikosphäre des jeweiligen Reisenden und nicht des Hotels - und der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen. Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren. Urlauber sollten außerdem stets bedenken, dass die landesrechtlichen Vorschriften voneinander abweichen können. Was in Schleswig-Holstein gilt, muss in einem anderen Bundesland nicht genauso gelten. dpa 

CORONA: Am Urlaubsort direkt in eine Quarantäne müssen? Kommt man da ohne Kosten wieder raus?

25.09.2020 20.00 Uhr

Gibt es ein Storno-Recht bei Herkunft aus Risikogebiet?-2

Mieter können Maklerprovision steuerlich absetzen

Angebote sichten, Häuser besichtigen, um den Preis verhandeln: Eine Immobilie zu suchen ist durchaus Arbeit. Viele Interessenten setzen deshalb auf die Hilfe von Maklern. Das kostet zwar Geld, doch wer aus beruflichen Gründen in eine neue Mietwohnung zieht und dafür einen Makler beauftragt, kann dessen Provision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Für Kaufimmobilien gilt das dagegen nicht. Selbst wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, ist die Provision nicht absetzbar. Denn beim Kauf einer Immobilie gehören die Maklergebühren zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten - und die sind nicht absetzbar. dpa