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Unfall auf dem Arbeitsweg führt zu Werbungskosten

EINKOMMENSSTEUER: Information vom Bund der Steuerzahler

Unfall auf dem Arbeitsweg führt zu Werbungskosten

Wer mit dem Auto beruflich unterwegs ist und einen Unfall hat, kann die Kosten des Schadens in seiner Steuererklärung als Werbungskosten anführen. FOTO: DPA/BENJAMIN NOLTE

Die Kosten für einen Unfallschaden auf beruflich veranlassten Fahrten kann man als Werbungskosten geltend machen. Die Aufwendungen sollten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.Wem auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück ein Unfall passiert, kann die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Das gilt auch für Unfälle auf bestimmten Umwegen, zum Beispiel zum Tanken oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft.

Alle dazugehörigen Belege aufbewahren

„Die Belege für die Unfallkosten sollten aufbewahrt und für die Steuererklärung zusammengerechnet werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Zu den berücksichtigungsfähigen Unfallkosten gehören laut Finanzverwaltung sowohl fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen, etwa eine Taxirechnung, als auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Verletzungen, die durch einen Unfall eingetreten sind.

Für den Abzug ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob der Unfall durch ein Naturereignis, das Verhalten eines Dritten oder eigenes Verschulden herbeigeführt wurde.

Ausgabe in Anlage N eintragen

Ersatzleistungen durch den Arbeitgeber oder eine Versicherung müssen abgezogen werden.

Auch wer nur gelegentlich für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Fahrzeug nutzt, kann die Aufwendungen zur Beseitigung des Unfallschadens in vollem Umfang abziehen. „Die selbst getragenen Unfallkosten bei einer beruflich veranlassten Fahrt sollten bei den Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei sonstigen Kosten eingetragen werden“, empfiehlt Karbe-Geßler. Darüber hinaus können Kosten wie Schadensersatzleistungen an den Unfallgegner sowie Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Unfall als Werbungskosten berücksichtigt werden. DPA-TMN

STEUERTIPP

Info für Frührentner

Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 bis zu 46 060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. „Die befristete Sonderregelung für hohe Hinzuverdienstgrenzen bei Frührentnern gilt bis Ende 2022“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Ein über die Grenze hinausgehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Unabhängig von der Grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern. DPA-TMN