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Anlage mit Potenzial

Guter Rat-Recht, Steuern u. Finanzen

Anlage mit Potenzial

In Zeiten renditeschwacher Anlagemöglichkeiten können Immobilien begehrte Objekte mit Potenzial sein. Dabei sind neben vielen anderen Parametern die verschiedenen Kostenarten und deren unterschiedliche steuerliche Behandlung zu beachten, darauf weist die Steuerberaterkammer Stuttgart in einer Pressemitteilung hin.So müssen etwa sowohl die Anschaffungskosten des Gebäudes als auch die Herstellungskosten meist über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, also über mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte verteilt, abgeschrieben werden. Bei anschaffungsnahen Herstellungskosten ist besondere Aufmerksamkeit geboten, denn sie unterliegen speziellen Regelungen. Erhaltungsaufwendungen für bereits vorhandene Objekte dagegen sind im Jahr der Ausgabe in voller Höhe in der Steuererklärung absetzbar.So zählen Aufwendungen, die zum Erwerb eines bebauten Grundstücks getätigt werden, zu den Anschaffungskosten. Auch bei einem Gebäude, das erst durch geeignete Maßnahmen in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden muss, sind sämtliche Aufwendungen bis zum Erreichen des betriebsbereiten Zustandes als Anschaffungskosten zu behanspedeln und somit über einen längeren Zeitraum abzuschreiben.Nebenkosten der Anschaffung, wie etwa die Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten, Notariatsgebühren und Maklerkosten, gehören ebenfalls in diese Kostenkategorie. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der im Vertrag festgelegte Kaufpreis für Grund und Boden bzw. die Immobilie. Deshalb sollte der Käufer darauf achten, dass miterworbene Einrichtungsgegenstände gesondert ausgewiesen werden, da sie nicht zu den grunderwerbsteuerpflichtigen Leistungen gehören.Herstellungskosten sind Aufwendungen, um eine Immobilie herzustellen, zu erweitern oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung zu erzielen. Auch Herstellungskosten können bzw. müssen über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.Anschaffungsnahe Herstellungskosten stellen eine besondere Kategorie dar. Wenn nämlich Instandsetzungsund Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung anfallen, ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, werden sie steuerlich als Herstellungskosten behandelt. Bleiben die Aufwendungen unter diesen 15 Prozent, so sind sie in aller Regel als Werbungskosten abziehbar. Aber Achtung: Summieren sich die Kosten im Laufe der drei Jahre und übersteigen diesen Prozentsatz, ändert sich auch rückwirkend die steuerliche Behandlung der Kosten.Wie diese wenigen Aspekte zeigen, ist die steuerliche Behandlung von Immobilien weitaus vielschichtiger, als es hier dargestellt werden kann. Deshalb empfiehlt die Steuerberaterkammer Stuttgart eine professionelle Beratung.

Besteuerung der Kosten bei Immobilienkäufen

06.07.2017  07.00 Uhr

Tauben verunreinigen den Balkon

Augsburger Amtsgericht sagt, wann der Vermieter reagieren muss

Anlage mit Potenzial-2

Taubendreck auf dem Balkon stört wohl die meisten Mieter. Darum kümmern muss sich der Vermieter, zumindest wenn die Gestaltung der Fassade die Tauben anlockt. Das gilt etwa, wenn die Vögel durch Solaranlagen auf dem Flachdach geeignete Nistplätze finden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Augsburg (Az.: 17 C 4796/15) vom16. Januar 2017 hervor, über den die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (Ausgabe 6/2017) berichtet.

Ein Mieter beschwerte sich bei seinem Vermieter über Verunreinigungen durch Tauben. Der Mieter forderte den Vermieter auf, den Mangel zu beseitigen und Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Er minderte die Miete und argumentierte, dass die Tiere durch die Solaranlagen auf dem Dach angelockt werden. Der Vermieter weigerte sich, Taubenstacheln anzubringen. Die Maßnahme sei mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Das sahen die Richter anders. Zwar gehören Tauben zum Stadtbild, in diesem Fall fällt die Verschmutzung aber in die Verantwortung des Vermieters. Die Gestaltung der Fassade locke die Tiere an, die die Solaranlage als Nistplatz nutzten. Er müsse den Mangel beheben. Die Kosten dafür sind nach Auffassung der Richter bei einer sechsstöckigen Wohnanlage nicht unverhältnismäßig.   dpa