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Folgen der Schwarzarbeit

Baurecht: Leistungen dadurch nicht automatisch mangelhaft

Folgen der Schwarzarbeit

FOTO: FLORIAN SCHUH/PICTURE ALLIANZ/DPA

Wenn ein Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet worden ist, so stellt diese Tatsache laut Infodienst Recht und Steuern der LBS noch keinen Hinweis auf einen Baumangel dar (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 24/20). Die Klägerin hatte ein Gebäude gekauft. Rechte der Käuferin wegen Mängeln waren vertraglich ausgeschlossen. Später stellte sich heraus, dass Keller und Sockel des Hauses feucht waren. Das Berufungsgericht ging von einer Arglist durch den Verkäufer aus, weil dieser die Beteiligung von Schwarzarbeitern am Bau nicht erwähnt hatte.

Es sei wegen dieser Vorgeschichte mit Mängeln zu rechnen gewesen. In diesem Punkt folgte der Bundesgerichtshof nicht. Es gebe „keine Grundlage für die Annahme, der Auftraggeber habe allein schon wegen des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Kenntnis von einem nach Fertigstellung festgestellten Ausführungsfehler oder habe diesen in Kauf genommen“. ots