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Pflegereform: Was sich 2017 ändert

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Pflegereform: Was sich 2017 ändert

Das Team des Ambulanten Pflegedienstes der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. informiert alle Interessierten gern zu den Pflegestärkungsgesetzen. In Kraft getreten ist das Pflegestärkungsgesetz II bereits 2016.Wirksam werden einige Neuerungen jedoch erst zum 1. Januar 2017. Die Johanniter geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. /Ambulanter Pflegedienst

26.11.2016 08.00 Uhr

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Teamdes Ambulanten Pflegedienstes Dessau der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. FOTO: PRIVAT

Fokus auf Selbstständigkeit

Mit der zweiten Stufe der Pflegereform wird der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ neu definiert: Künftig nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach neuen Kriterien vor. Prüfte er bislang, was eine Person nicht mehr kann, bestimmt nun die Frage, wie gut jemand seinen Alltag noch alleine bewältigen kann, über die Einstufung. Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs pflegerelevanten Modulen.

Gleichbehandlung von Körper, Geist und Psyche

Für die Einstufung werden laut neuem Gesetz körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und bewertet, während früher vor allem körperliche Defizite im Mittelpunkt standen.

Psychisch-kognitive Einschränkungen können dabei sehr vielfältig sein – eine Demenz findet ebenso Berücksichtigung wie beispielsweise auch Depressionen, Sprachverlust oder eine geistige Behinderung.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Statt der bisherigen drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade eingeführt, die eine differenziertere Bewertung erlauben und eine frühere Unterstützung ermöglichen.

Wer nur in geringem Maße beeinträchtigt ist, kann mit Pflegegrad 1 zum Beispiel eine Pflegeberatung oder eine barrierearme Anpassung des Wohnumfeldes in Anspruch nehmen. Nach dem neuen System mit Pflegegraden soll zunächst nur begutachtet werden, wer erst ab 1. Januar 2017 einen Pflegegrad beantragt.

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Keine Schlechterstellung bei vorhandener Pflegestufe

Wer bereits eine Pflegestufe besitzt, wird ohne neue Begutachtung automatisch in das neue System übergeleitet. Dabei gilt: Menschen, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, bekommen diese auch weiterhin mindestens im gleichen Umfang. Die meisten erhalten sogar deutlich mehr.

Gleichberechtigter Zugang

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden die bislang geltenden Sonderbestimmungen für demenziell Erkrankte überflüssig.

Allen Pflegebedürftigen eines Pflegegrades stehen in Zukunft die gleichen Leistungen zu – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden oder einer Demenz leiden.

Haben Sie weiterführende Fragen rund um die Pflegereform? Die Pflegeexperten der Johanniter helfen gerne weiter. Katrin Opitz, Pflegedienstleiterin der Johanniter in Dessau, steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Kontakt telefonisch unter 0340-2607950. Weiterführende Informationen auch unter www.johanniter.de/dienstleistungen/ pflege-und-beratung

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KONTAKT

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Ambulanter Pflegedienst
Brauereistraße 13
06847 Dessau-Roßlau
PD Leiterin: Frau Katrin Opitz
Telefon: 0340/260 79-50
E-Mail: katrin.opitz@johanniter.de

www.johanniter.de