Dauer und Details
EXPERTENTIPP FÜR BAUHERREN: Was in einer Baubeschreibung stehen muss
Viele Bauherren entscheiden sich bei dem Bau ihrer Immobilie für eine Zusammenarbeit mit einem Schlüsselanbieter oder Bauträger. Seit 2018 gilt: Bauherren haben hier einen Anspruch auf eine umfassende Baubeschreibung. Laut Bauvertragsrecht muss diese unter anderem Angaben über die wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks sowie den Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Steht dieser zu Beginn der Bautätigkeit noch nicht fest, muss stattdessen die Dauer der Baumaßnahmen angegeben sein. Die Baubeschreibung muss rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung schriftlich vorliegen. Dadurch bekämen Bauherren ausreichend Zeit für die Prüfung. Was die Baubeschreibung enthalten muss, sagt der VPB-Ratgeber „Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau“.