Halle/Saalekreis ANZEIGE

Azubis sollten sich informieren

Azubis.de aktuell

Azubis sollten sich informieren

FOTO: PIXABAY.COM/ ANDIBREIT

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte sich über seine Rechte und Pflichten informieren. Die meisten Angaben dazu finden Azubis in ihrem Ausbildungsvertrag, informiert der DGB-Jugend. Die Experten nennen drei wissenswerte Punkte zum Ausbildungsstart: KÜNDIGUNG: Für Azubis gilt in der Regel eine Probezeit. Diese kann ein bis maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit können sowohl Azubis als auch Betriebe ohne Begründung von einem Tag auf den anderen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich eingehen. Azubis können ihre Ausbildung in der Regel woanders fortsetzen. Wichtig: Sie sollten erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie ein anderer Betrieb übernimmt. ÜBERSTUNDEN: Ziel einer Ausbildung ist es, den Beruf zu erlernen – dafür reichen die vertraglich festgelegten Zeiten aus. Wer trotzdem Überstunden absolviert, muss dafür einen Freizeitausgleich oder einen Zuschlag erhalten. Zudem müssen Betrieb und Azubi die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten.URLAUB: Die Anzahl an Urlaubstagen steht im Arbeitsvertrag. Azubis müssen beim Arbeitgeber schriftlich einen Urlaubsantrag einreichen. Der Chef muss darauf innerhalb eines Monats reagieren. Mindestens zwei Wochen des Gesamturlaubs muss er am Stück gewähren.

Tipp - Im Ausbildungsvertrag stehen Rechte und Pflichten

16.10.2018 10.00 Uhr