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Patientenverfügung ist empfehlenswert

Abschied nehmen

Patientenverfügung ist empfehlenswert

Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen hohen Stellenwert, der auch im Krankheitsfall nicht an Wichtigkeit verliert. Ihr aktueller und ganz persönlicher Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Wenn Sie also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in Ihrer Patientenverfügung verfassten Willen an.Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung eingeführt, um das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung auch dann zu bewahren, wenn der Mensch aktuell nicht mehr in der Lage ist, sich dazu verständlich zu äußern. Daher kann er im Vorhinein seinen Willen bezüglich bestimmter Situationen festlegen, der dann für Ärzte und Angehörige verbindlich ist.Inhalt einer PatientenverfügungDer Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zulassen, die der Verlängerung Ihres Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert Ihr persönliches Recht auf Selbstbestimmung und ist, wie alle Vorsorgemaßnahmen, nicht allein eine Frage des Älterwerdens. Denn durch eine Krankheit oder einen Unfall kann auch ein junger Mensch in eine Lage geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll und notwendig ist.Auf diese formalen und inhaltlichen Anforderungen sollten Sie achtenSie sollten eine Patientenverfügung immer schriftlich verfassen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunter zu laden. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind. Verlässlichere Quellen sind:• die Justizministerien des Bundes und der Länder• die Ärztekammern des Bundes und der Länder• die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen.Die Informationen des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung, inklusive der möglichen Textbausteine, finden Sie auch im Downloadbereich unter abschied-nehmen.de. Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern Ihr höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele.Halten Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglichDas setzt voraus, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret auflisten und die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benennen. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Ernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Auch die Frage, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht, können Sie hier klären. Holen Sie deshalb unbedingt fachlichen Rat bei Medizinern, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen ein!Quelle: abschied-nehmen.de

01.09.2017  16.00 Uhr

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Für die Bestattung Vorsorgen

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab und nimmt den Angehörigen die Last der Entscheidung. Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung, die auch den Kauf eines Grabmales und die Grabpflege beinhalten kann, bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird, ausgehend von den eigenen Wünschen und individuellen finanziellen Möglichkeiten, die dereinstige Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten verbunden und kann beim Bestatter der eigenen Wahl abgeschlossen werden.

Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es zunächst erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten der dereinstigen Bestattung beim Wunschbestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen. Danach wird die Bezahlung des Bestatters im Sterbefall durch eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes, zum Beispiel bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur vor Antragstellung auf Sozialleistungen gesichert.