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Wie will ich bestattet werden?

Abschied nehmen

Wie will ich bestattet werden?

Über die Art und den Ort der eigenen Bestattung sollten Familienmitglieder schon zu Lebzeiten miteinander sprechen. Das erleichtert später den Hinterbliebenen die Gestaltung der Bestattung des Verstorbenen. Rechtlich bindend für die Angehörigen sind die mündlich geäußerten Bestattungswünsche jedoch nicht.Wer sicher gehen will, dass er tatsächlich nach eigenen Wünschen beigesetzt wird, sollte seine Vorstellungen zu Art und Ort der Bestattung und deren Ausgestaltung in einer letztwilligen Verfügung niederschreiben und diese zu den Dokumenten legen, die anlässlich des Todesfalls benötigt werden.Ist eine solche Willensäußerung nicht vorhanden, können Angehörige selbst festlegen, wie und wo der Verstorbene beigesetzt wird. Dabei gilt: Hinterlässt der Verstorbene einen Ehegatten, bestimmt dieser – vor anderen Verwandten – Art und Ort der Bestattung und Trauerfeier. Gibt es keinen Ehegatten, ist der Wille der Kinder beziehungsweise ihrer Ehegatten entscheidend – vor dem Votum der übrigen Verwandten. Sind mehrere Kinder beziehungsweise Angehörige gleichen Grades aufgerufen, die Bestattung zu organisieren, ist grundsätzlich die Einwilligung aller zum „Wo“ und „Wie“ erforderlich. Hinterlässt der Verstorbene keine Angehörigen, übernimmt die örtliche Behörde die Beisetzung.

Der letzte Wille: Eigene Wünsche schriftlich verfügen

01.09.2017  16.00 Uhr

Wie will ich bestattet werden?-2

Wie Sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?


Seit dem Jahr 2004 müssen Angehörige die Bestattungskosten aus den eigenen finanziellen Mitteln zahlen, sofern der Verstorbene hier keine private Vorsorge (z.B. eine Sterbegeldversicherung) getroffen hat. Bei Tod durch einen Unfall kann es möglich sein, dass die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen anbietet.

Die private finanzielle Vorsorge für die eigenen Bestattungskosten ist nicht für jeden Menschen einfach zu bewerkstelligen. Das richtige Produkt dafür ist für viele die sogenannte Sterbegeldversicherung. Damit hat man die Möglichkeit, mit einem kleinen monatlichen Beitrag eine ausreichende Todesfallsumme abzusichern und die Hinterbliebenen zu entlasten.

Da die Sterbegeldversicherung eine Form der Lebensversicherung ist, werden die Beiträge, anders als bei der Risikolebensversicherung, im Laufe der Jahre verzinslich angespart. Bei Tod der versicherten Person wird die vereinbarte Leistung der Sterbegeldversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Mit dieser Auszahlung können dann die Kosten der Bestattung beglichen werden. Die Höhe der Beiträge einer Sterbegeldversicherung ist von zwei Faktoren abhängig. Je älter eine Person und je höher der Versicherungsschutz ist, desto mehr Beitrag muss der Versicherungsnehmer einzahlen. Die meisten Versicherungen haben die Sterbegeldversicherung ohne Fragen zur Gesundheit in ihrem Angebot. Für das Weglassen der Gesundheitsprüfung müssen die Kunden eine Wartezeit in der Sterbegeldversicherung akzeptieren. Verstirbt die versicherte Person während der Wartezeit, zahlen die meisten Tarife einer Sterbegeldversicherung in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück. Die Wartezeit ist bei den Versicherungen unterschiedlich und variiert zwischen 19 und 36 Monaten. Es gibt nur sehr wenige Sterbegeldversicherungen, die im Vertrag keine Wartezeit haben. Natürlich müssen bei diesen Tarifen bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet werden. Erfolgt von der Sterbegeldversicherung nach positiver Antragsbeurteilung die Zusendung der Police, dann besitzt die versicherte Person eine Vorsorge ohne Wartezeit.

Im Internet unter www.sterbegeldversicherungen.org/sterbegeldversicherungvergleich.html können Verbraucher problemlos einen Sterbegeldversicherungen-Vergleich berechnen.

Quelle: abschied-nehmen.de