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Wie man sein Erbe regeln kann

Abschied nehmen

Wie man sein Erbe regeln kann

Wer nach dem Tod eines Menschen dessen Nachlass erhält, ist meist durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Wer das Erbe anders als vom Gesetzgeber vorgesehen aufteilen möchte, muss ein Testament aufsetzen. Dadurch ist es möglich, dass nicht nur die Angehörigen, sondern auch ein enger Freund der Familie oder eine Stiftung oder eine gemeinnützige Einrichtung Vermögen aus dem Nachlass erhalten. Die Notarkammer Sachsen-Anhalt informiert über Möglichkeiten, die Erblasser kennen sollten (www.notarkammer-sachsen-anhalt.de)TestamentDas Testament kann als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass ein gemeinschaftliches Testament ausschließlich durch Ehegatten errichtet werden kann. Wenn das Testament nicht notariell, sondern eigenhändig errichtet werden soll, muss der gesamte Text vom Testierenden eigenhändig aufgeschrieben, mit Orts- und Datumsangabe versehen und unterschrieben sein. Bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig schreibt, mit Orts- und Datumsangabe versieht und beide Ehegatten die Erklärung unterschreiben. Da eigenhändig errichtete Testamente oft Unklarheiten oder Fehler enthalten, ist in jedem Falle eine notarielle Beratung und Beurkundung zu empfehlen.ErbvertragDer Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, an der mindestens zwei Vertragspartner beteiligt sind. Er ist beurkundungsbedürftig. Auch nicht miteinander verheiratete Personen können einen Erbvertrag schließen. Der Erbvertrag ist im Vergleich zu notariellen gemeinschaftlichen Testamenten kostengünstiger, da er nicht in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts genommen werden muss. Die in einem Erbvertrag getroffenen Verfügungen von Todes wegen können grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden, nach dem Tode eines Vertragspartners überhaupt nicht mehr. Diese Bindung ist in vielen Fällen ein sinnvolles Mittel, den Nachlass im Sinne des zuerst Versterbenden zu steuern. In einem Erbvertrag kann aber in weitem Umfang auch eine spätere einseitige Änderung der Verfügungen vorgesehen werden, sofern eine Bindungswirkung gerade nicht gewollt ist. Der Erbvertrag ist also ein äußerst flexibles Instrument.

Notarkammer informiert über Testament, Erbvertrag, Vermächtnis

01.09.2017  16.00 Uhr

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Wenn das Unfassbare geschieht 

Bundesverband Bestattungsbedarf rät: Hilfe holen für die Trauerarbeit 

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Foto: G. Stoveroc

Stirbt ein geliebter Angehöriger, ist das ein Schock für die Hinterbliebenen. Man wird nie wieder mit dem Menschen sprechen können, der eben noch da war. Viele Betroffene verzweifeln ob der Situation und wünschen sich nichts mehr, als ihre Trauer mit jemandem zu teilen oder zumindest über den erlittenen Verlust zu reden. Hier bieten sich die unterschiedlichsten Anlaufstellen an – allen voran natürlich die Familie und gute Freunde.

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein durch und durch prägendes, Kraft raubendes Ereignis. In den ersten Wochen und Monaten danach ist es deshalb umso wichtiger, nicht zu versuchen, alleine mit der Situation fertig zu werden. Der Lebenspartner, der Bruder, die Schwester, die Eltern, die Großeltern, weitere Verwandte und Freunde – all diese Menschen um einen herum können dann helfen, indem sie bei Bedarf einfach zuhören und für den Trauernden da sind. Es kann aber auch sein, dass der Familien- oder Freundeskreis als Unterstützer ausfällt, zum Beispiel weil dieser ebenso betroffen von dem Verlust ist. Oder es wird einfach ein Ansprechpartner außerhalb dieses inneren Kreises gesucht, der ganz objektiv mit der Situation umgehen kann.

In diesen Fällen gibt es eine ganze Reihe von Anlaufstellen, die über die schwierige Zeit nach dem Todesfall hinweghelfen können. Dazu zählen unter anderem Ansprechpartner der Kirchen, Mitarbeiter im Bestattungsgewerbe, Psychologen, die Caritas oder auch die Internetseite www.trauer.org mit ihren vielen Informationen zur Trauerarbeit. Außerdem kommen noch zahlreiche Vereine, Verbände und Stiftungen für die erfolgreiche Trauerarbeit in Frage. Zu nennen sind hier bekannte Institutionen wie die Nicolaidis Stiftung, die sich um die Sorgen und Nöte junger Witwen und Witwer sowie deren Kinder kümmert und die Christian Presl-Stiftung, deren Hauptaugenmerk darauf liegt, Hinterbliebenen von Unfallopfern und Menschen in Trauer zu beraten. Trauernde Eltern können außerdem Hilfe finden beim Bundesverband Verwaiste Eltern e.V., beim Leben ohne Dich e.V. und beim Portal Sternenkinder.de.

Ganz wichtig sind natürlich auch die Belange trauernder Kinder und Jugendlicher, denn diese leiden ganz besonders unter dem Eindruck des Verlustes. Das „Zentrum für trauernde Kinder“ bietet zum Beispiel Kindern und Jugendlichen, die einen geliebten Menschen verloren haben, Unterstützung an. Ergänzt werden diese Angebote unter anderem von Portalen wie www.kindertrauer.info oder von der „Arche“, die sich um Menschen kümmert, die jemanden durch einen Suizid verloren haben.