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Patientenverfügung ist empfehlenswert

Abschied nehmen

Patientenverfügung ist empfehlenswert

Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen hohen Stellenwert, der auch im Krankheitsfall nicht an Wichtigkeit verliert. Ihr aktueller und ganz persönlicher Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Wenn Sie also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in Ihrer Patientenverfügung verfassten Willen an.Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung eingeführt, um das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung auch dann zu bewahren, wenn der Mensch aktuell nicht mehr in der Lage ist, sich dazu verständlich zu äußern. Daher kann er im Vorhinein seinen Willen bezüglich bestimmter Situationen festlegen, der dann für Ärzte und Angehörige verbindlich ist.Inhalt einer PatientenverfügungDer Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zulassen, die der Verlängerung Ihres Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert Ihr persönliches Recht auf Selbstbestimmung und ist, wie alle Vorsorgemaßnahmen, nicht allein eine Frage des Älterwerdens. Denn durch eine Krankheit oder einen Unfall kann auch ein junger Mensch in eine Lage geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll und notwendig ist.Auf diese formalen und inhaltlichen Anforderungen sollten Sie achtenSie sollten eine Patientenverfügung immer schriftlich verfassen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunter zu laden. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind. Verlässlichere Quellen sind:• die Justizministerien des Bundes und der Länder• die Ärztekammern des Bundes und der Länder• die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen.Die Informationen des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung, inklusive der möglichen Textbausteine, finden Sie auch im Downloadbereich unter abschied-nehmen.de. Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern Ihr höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele.Halten Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglichDas setzt voraus, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret auflisten und die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benennen. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Ernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Auch die Frage, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht, können Sie hier klären. Holen Sie deshalb unbedingt fachlichen Rat bei Medizinern, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen ein!Quelle: abschied-nehmen.de

01.09.2017  16.00 Uhr

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Was tun im Todesfall?

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Erste Schritte

• Rufen Sie den Hausarzt oder zuletzt behandelnden Arzt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies in der Regel von der jeweiligen Institution übernommen.
• Lassen Sie vom Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (Standesamt, s.u.) notwendig.
• Falls eine Trauerverfügung oder ein letzter Wille vorhanden ist, handeln Sie dementsprechend.
• Bei Körper- oder Organspende ist die zuständige Stelle oder das Krankenhaus sofort zu benachrichtigen (darum kann auch der Arzt gebeten werden).
• Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung und melden Sie den Todesfall. In Deutschland kann der Tote je nach Bundesland nur gewisse Zeit in einem Privathaushalt verbleiben, danach muss er von einem Bestattungsunternehmen hygienisch versorgt werden.
• Stellen Sie wichtige Unterlagen für den Bestatter zusammen.
• Benachrichtigen Sie engste Angehörige und Freunde.

Unterlagen, die Sie benötigen:

- Familienstammbuch
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentennummern
- Sterbegeldversicherung, falls vorhanden
- Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
- bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Totenschein
- Personalausweis des/der Verstorbenen

Abschiednehmen:

Überstürzen Sie nichts und nutzen Sie die Zeit nach dem Arztbesuch bis zum Eintreffen des Bestattungsunternehmens als intensive und wichtige Phase des Abschiednehmens. Früher war es üblich, sich drei Tage von einem Verstorbenen zu verabschieden – ein bedeutendes Ritual, für das der Gesetzgeber heute je nach Bundesland maximal 48 Stunden gewährt. Allerdings kann beim Ordnungsamt ein Antrag gestellt werden, die Aufbahrungsfrist zu Hause zu verlängern – dies ist bis maximal 96 Stunden möglich. Dann wird der Verstorbene in das Beerdigungsinstitut gebracht, wo der Bestatter ihn für die Trauerfeierlichkeiten vorbereitet.

An den folgenden Tagen:


Spätestens am nächsten Werktag sollten Sie den Todesfall durch Vorlage der Todesbescheinigung bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger verstorben ist. Gleichzeitig beantragen Sie die Sterbeurkunde. Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.

Dann sollten Sie in den Unterlagen suchen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen hat. Meist wird eine solche Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut hinterlegt, von dem er sich wünscht, dass es seine Beisetzung durchführt. Falls dies nicht der Fall ist, wählen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens (Tipps dazu finden Sie im vorliegenden Ratgeber).

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Besprechen Sie mit dem Bestatter folgende Punkte:

- Bestattungsart und Ausstattung (Totenkleidung, Sarg/Urne etc.)
- Inhalt und Art der Trauerfeier
- Dekoration von Trauerhalle und Beisetzungsort
- Trauerrede und Termin für ein Trauergespräch (Pfarrer oder Trauerredner)
- Formalitäten wie Behördengänge und Terminabstimmungen
- Organisation der Überführung, der Aufbahrung und der feierlichen Beisetzung
- Schaltung einer Traueranzeige in Ihrer Tageszeitung
- Druck und Versand von Trauerbriefen / Trauerkarten
- Hilfe bei der Auswahl und Pflege eines Grabes
- Begleitung bei der Trauerbewältigung

• Legen Sie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der ggf. zuständigen kirchlichen Gemeinde den Termin für die Trauerfeier und Bestattung fest.
• Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte beim Friedhofsträger.
• Stellen Sie die Adressen für die Anschriften der Trauerbriefe zusammen.
• Organisieren/bestellen Sie evtl. einen Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl).

Sonstige Angelegenheiten, die zeitnah zu erledigen sind

• Sehen Sie den Terminkalender des Verstorbenen durch und sagen Sie geplante Termine ab (Arzt, Zahnarzt, Krankengymnastik, Friseur usw.).
• den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden

Was nach der Bestattung zu tun ist

• Erstellen Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten. Machen Sie Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma oder Behörden geltend.
• Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft - eine entsprechende Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber.
• Falls der Verstorbene Kinder hat, beantragen Sie eventuell Halbwaisenrente.
• Beantragen Sie Witwen- bzw. Witwerrente.