Fahrplan zum Kfw-Effizienzhaus
Wohnwelten
Schauen Sie sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung einmal durch die Brille des Energiesparers an. Wie alt sind die Fenster, wann wurde die Heizung eingebaut? Ist die Außenfassade gedämmt, zieht es durch die Eingangs- oder Kellertür? Und: Sind Sie der Meinung, dass Ihre Heizkostenrechnung niedriger sein könnte?Mit einer KfW-Förderung sparen Sie doppelt!Als Haus- und Wohnungseigentümer profitieren Sie nicht nur von den besonders günstigen Konditionen der KfW-Förderprodukte. Mit einer dauerhaften Energieeinsparung belohnen Sie sich selbst: Allein die Dämmung der Fassade verringert den Energiebedarf um bis zu 21 %, die des Hausdachs um bis zu 14 %. Die KfW fördert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz als auch die energetische Komplettsanierung Ihrer Immobilie.6 Schritte zur energieeffizienten Immobilie✓ Lassen Sie sich beraten.✓ Beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz.✓ Nutzen Sie alle Fördermöglichkeiten. Sie können Förderprogramme auch kombinieren.✓ Beantragen Sie Ihre Förderung.✓ Starten Sie mit der Sanierung.✓ Nach Abschluss der Sanierung: Bestätigung nicht vergessen.Mehr Informationen:
27.03.2018 12.00 Uhr
Und es gibt weitere Möglichkeiten, Fördergeld zu bekommen. Das Heizsystem zu optimieren oder die alte Umwälzpumpe gegen eine energiesparende Variante auszutauschen, rechnet sich schnell. Dennoch scheuen sich manche Eigenheimbesitzer, in die ökologisch und ökonomisch empfehlenswerten Maßnahmen zu investieren. Was viele nicht wissen: der Staat beteiligt sich an den Kosten für den hydraulischen Abgleich und für eine neue Heizungspumpe. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Eigentümer sich vor Beginn der Maßnahme online auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de registriert. Die Maßnahme muss dann durch einen professionellen SHK-Fachbetrieb durchgeführt und mit separater Rechnung belegt werden. Die Förderung beträgt 30 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags. Wichtig: Die Maßnahme muss innerhalb eines halben Jahres nach der Registrierung erfolgen, denn nur dann werden die Kosten zurückerstattet. Fast zwei Milliarden Euro Fördergelder stehen bis 2020 zur Verfügung. Ist die Summe aufgebraucht, endet auch die Förderung. Eigentümer sollten sich deshalb nicht zu viel Zeit lassen. Weitere Infos gibt es beim SHK-Betrieb vor Ort. TXN
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