Aussenbeleuchtung für mehr Sicherheit
Wohnwelten
Wenn es früh dunkel wird, kommt es auch rund um die eigene Immobilie auf die richtige Beleuchtung an. Die Sicherheit von Bewohnern und Besuchern, aber auch der Einbruchschutz sollten bei der Auswahl mitentscheiden.Hauseigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Besucher bei Dunkelheit nicht zu Schaden kommen. Eine gute Außenbeleuchtung hilft dabei und schreckt zudem unerwünschte Besucher ab. Denn Einbrecher suchen gern die dunklen Ecken rund um das Haus – zu viel Licht würde ihr Ansinnen stören.Die Außenbeleuchtung sollte daher neben allem anderen auch einbruchgefährdete Bereiche beleuchten – durchgehend vom Einsetzen der Dunkelheit bis circa 22 Uhr. Zur Steuerung können Dämmerungsschalter, Helligkeitssensoren, Zeitschaltuhren oder Smart-Home-Anwendungen eingesetzt werden.Professionelle BewegungsmelderHandelsübliche Bewegungsmelder sind für den Schutz vor Einbrechern nicht immer die beste Lösung. Denn sie werden oft schon durch Kleingetier ausgelöst. Zudem reagieren die meisten Bewegungsmelder nur auf sehr kurze Entfernung, also erst dann, wenn der Einbrecher bereits nah am Gebäude ist. Daher sollten Bewegungsmelder über eine selektive Alarmunterdrückung verfügen. Geräte mit einer solchen Funktion registrieren beispielsweise nur Lebewesen ab einem bestimmten Körpergewicht.Die eigene Sicherheit im Blick„Schon im Sinne der eigenen Sicherheit ist eine professionelle Beleuchtung der Zuwegungen zu Haus oder Wohnung sowie von möglichen Stolperfallen und Stufen unverzichtbar“, sagt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. „Auch eine gute Beleuchtung kann aber in keinem Fall die technische Sicherung von Fenstern und Türen ersetzen.“
27.03.2018 12.00 Uhr
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Mit Hightech den Notfall planen
In Deutschland wird im Schnitt alle drei Minuten eingebrochen. Smart Home-Systeme schützen davor. Sensoren registrieren, wenn ein Fenster oder die Terrassentür geöffnet wird. Auch Wasser- und Feuermelder sind integrierbar, ebenso Bewegungsmelder. Im Fall des Falles wird per App Alarm ausgelöst. Kameras liefern Bilder vom Geschehen. „Doch weit besser ist es, ungebetene Besuche im Vorhinein zu verhindern“, sagt Tim Rehkopf von der BHW Bausparkasse. „Hausbesitzer können über eine intelligente Rollladen- und Lichtsteuerung Anwesenheit simulieren.“
Rechte und Standards beachten
Doch nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. „Eine dauerhafte Videoüberwachung darf nur stattfinden, wenn sie einem berechtigten Interesse zu einem konkret festgelegten Zweck dient“, sagt Rehkopf. Das müssen Eigner sichtbar ausweisen. Für Häuser und Wohnungen empfiehlt die Polizei, Einbruchmeldeanlagen immer mit mechanischem Einbruchschutz an Fenstern und Türen zu verbinden. Die Systeme sollten den polizeilich empfohlenen Mindestsicherheitsgrad aufweisen. Eine Verbindung der Einbruchmeldeanlage mit einer ständig besetzten Notruf- und Servicestelle sorgt dafür, dass die im Alarmfall nötigen Maßnahmen schnell in Gang gesetzt werden.