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Nebenkosten: Die zweite Miete wird oft unterschätzt

Expertentipp: Infos zu Abrechnungsmodalitäten

Nebenkosten: Die zweite Miete wird oft unterschätzt

Handwerkerleistungen können bis zu 6 000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. FOTO: COOKIE_ STUDIO/FREEPIK

Knapp drei Euro pro Quadratmeter müssen Mieter durchschnittlich an Nebenkosten pro Jahr zusätzlich zur Miete zahlen. Diese sogenannte zweite Miete hat ihren Namen also verdient und treibt vielen Mietern den Schweiß auf die Stirn. Wie sich bei den Nebenkosten etwas Geld sparen lässt, verraten die ARAG Experten. Abrechnung prüfen Zunächst sollten Mieter kontrollieren, ob der Vermieter eine korrekte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben gemacht hat. Dazu gehört nach Angaben der ARAG Experten eine Auflistung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, der berechnete Anteil des Mieters und die Angabe über erfolgte Betriebskostenvorauszahlungen. Wenn man einen Fehler vermutet, beispielsweise, weil es einen ungewohnt hohen Preisanstieg zum Vorjahr gibt, raten die ARAG Experten zur Akteneinsicht. Vermieter sind dazu verpflichtet, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Solange der Vermieter die Akteneinsicht verweigert, müssen Mieter die Nachforderung nicht zahlen und haben auch für die laufenden Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht.    

Abrechnungszeitraum korrekt?

Ein häufig zu beobachtender Fehler bei Nebenkosten sind versäumte Fristen. Der Abrechnungszeitraum, in dem der Vermieter die Abrechnung erstellen und dem Mieter übermitteln muss, darf nicht mehr als zwölf Monate betragen. Bei einer späteren Übermittlung ist die Nebenkostenabrechnung unwirksam und Mieter müssen eventuelle Nachforderungen nicht mehr zahlen. Kommt es bei der Abrechnung anderenfalls zu einem Guthaben, weil die Betriebskostenvorauszahlungen höher als die tatsächlichen Kosten waren, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Mieter auch nach zwölf Monaten einen Anspruch auf Rückzahlung haben.

Fehler gefunden?

Dann sollten Mieter laut Einschätzung der ARAG Experten innerhalb von zwölf Monaten Widerspruch einreichen, zur Sicherheit am besten schriftlich und mit Einschreiben. Da die Nebenkostenabrechnung für viele Mieter nur schwer durchschaubar ist und – genauso wie die Rechtsprechung hinsichtlich der Betriebskosten – auf den ersten Blick kompliziert wirken kann, ist es mitunter sinnvoll, den Rat eines Anwalts einzuholen. ARAG