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Baupfusch kommt immer öfter vor

Ansprüche an die Mängelbeseitigung frühzeitig anmelden

Baupfusch kommt immer öfter vor

Rund 50 Prozent der privaten Bauherren sind von Pfusch am Bau betroffen. FOTO: DJD/BAUHERREN-SCHUTZBUND

Rund 50 Prozent der Häuslebauer haben beim Bau ihres Eigenheims mit Mängeln zu kämpfen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bauherren haben jedoch ein Recht auf ein mängelfreies Werk, zudem muss die Ausführung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Kontrollen durch unabhängige Sachverständige

Für Laien am Bau sind Mängel oder nicht fachgerechte Ausführungen nicht immer zu erkennen. Das kann dazu führen, dass sie von nachfolgenden Gewerken überbaut werden und Folgeschäden erst nach der Baufertigstellung oder dem Ende der Gewährleistungsfrist zutage treten. In vielen Fällen sind die Rechte auf Mängelbeseitigung dann nur schwer oder gar nicht mehr durchzusetzen. Laut BSB-Sprecher Erik Stange ist es daher sinnvoll, bereits während der Bauphase baubegleitende Qualitätskontrollen durchführen zu lassen. Dabei überprüft ein externer Sachverständiger die Bauausführung in wichtigen Phasen. Von Qualitätskontrollen, die das Bauunternehmen selbst mit anbietet, rät Stange eher ab. Sie besitzen nicht die nötige Unabhängigkeit. Bei manchen Angeboten auf Online-Portalen gibt es ebenfalls Verbindungen zu Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen. Eine gute Baubegleitung zu finden, etwa unter www.bsb-ev.de, zeichne sich jedoch durch wirtschaftliche Unabhängigkeit und nachweisbare Qualifikationen aus. Bauherrenberater des BSB sind immer Ingenieure oder Architekten mit Zusatzqualifikationen und nur eigenständig tätig.

Ein weiteres Problem sind laut Umfrage Bauzeitverzögerungen. Pauschale Begründungen wie der Hinweis auf Corona müssen nicht akzeptiert werden. Wenn das Unternehmen für den Verzug verantwortlich ist, können Bauherren Schadenersatzansprüche geltend machen, etwa für doppelte Wohnkosten durch einen verschobenen Umzug. „Gegebenenfalls sollte man hier die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen“, so Stange. djd

Mehrkosten kennen

Höhere Energieausgaben ab 2021

Klimaschutz hat seinen Preis - und das im wahrsten Sinne des Wortes. Bund und Länder haben sich im Zuge des Klimapakets auf einen CO2-Preis für fossile Energieträger geeinigt. Den Preis zahlen die Erzeuger fossiler Energieträger wie Öl und Gas. Mieter und Vermieter spüren den Preis indirekt, wenn die Energiepreise steigen. „Das Klimapaket wird dazu führen, dass sich die Heizkosten in den nächsten Jahren erhöhen“, so Frank Peters, Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol. Abrechnungsservices, so Peters, sorgen für eine gerechte Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer und Mieter. „Und nur wo gemessen wird, gibt es auch die Motivation zum Sparen“, sagt er.

Hohe Kosten für alte Ölheizungen

Damit Wohnungseigentümer und Mieter schon jetzt wissen, welche Mehrkosten auf sie zukommen, hat der Immobiliendienstleister detaillierte Heizkostentabellen erstellt, zu finden sind sie unter www.minol.de/co2-heizkostenplus. Dabei werden das Alter und die Größe der Wohnung sowie die Heiz- und Gebäudetechnik berücksichtigt. „Besonders hoch sind die Kosten bei Ölheizungen und bei älteren, noch nicht gedämmten Gebäuden aus den Jahren vor 1980“, erklärt Frank Peters.

Hausbewohner können die anstehenden Mehrkosten teils durch Energiesparen ausgleichen, dabei helfen Fernablesesysteme. „Damit kann der Energieverbrauch nicht nur einmal jährlich, sondern in viel kürzeren Zeitabständen erfasst werden.“ So würden die Bewohner besser verstehen, wie die Energiekosten zustande kommen, und könnten sie gezielt senken. Der CO2-Preis gilt im Übrigen für Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. djd