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Die Verantwortlichkeit ist klar!

RECHT: Diese drei Pflichten muss der Vermieter unbedingt erfüllen

Die Verantwortlichkeit ist klar!

Sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern herrscht oft Unkenntnis zu den jeweiligen Rechten und Pflichten. FOTO: DJD/MINOL

Deutschland ist das Land der Mieterinnen und Mieter. Umso erstaunlicher, dass sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern oft Unkenntnis zu den jeweiligen Rechten und Pflichten herrscht. Vermieter etwa müssen sich um den Energieausweis, die Legionellenprüfung und die Rauchwarnmelderprüfung kümmern: Oder sie übertragen diese Pflichten an wohnungswirtschaftliche Dienstleister.

Energieausweis

Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Verpflichtend ist ein aktuell gültiger Ausweis bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie. Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Der Verbrauchsausweis wird mit den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt der Verbrauch für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Jahren ein.

Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen und der theoretische Energiebedarf rechnerisch ermittelt. Baujahr und Größe eines Hauses entscheiden darüber, welche Art von Energieausweis zum Einsatz kommen kann.

Legionellenprüfung

Trinkwasser muss unter bestimmten Voraussetzungen alle drei Jahre in den Rohrleitungen von Gebäuden sowie Armaturen am Waschbecken in einzelnen Wohnungen auf krankmachende Legionellen untersucht werden. Verantwortlich dafür ist der Vermieter oder Verwalter. Um von der Prüfpflicht betroffen zu sein, muss ein Gebäude diese Kriterien erfüllen: Es besitzt eine zentrale Trinkwassererwärmung und mindestens drei Wohneinheiten mit Duschmöglichkeiten, mindestens eine Wohneinheit muss vermietet sein.

Zudem muss der Speicher des Warmwasserbereiters mehr als 400 Liter oder die Rohrleitungen insgesamt über drei Liter fassen.

Wer als verantwortlicher Vermieter oder Verwalter gegen die Prüfpflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – bei Personenschäden können erhebliche Haftungsansprüche hinzukommen.

Wasserproben dürfen nur von akkreditierten Stellen entnommen werden, mehr Infos gibt es etwa unter www.minol.de/legionellenprüfung. Die Kosten für die regelmäßige Legionellenprüfung können Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Rauchwarnmelderprüfung

Für die gesetzlich vorgeschriebene Installation von Rauchwarnmeldern ist der Vermieter verantwortlich. Bei der Prüfung beziehungsweise Wartung wird es kompliziert: Sie obliegt in vielen Bundesländern offiziell den Mietern.

Aber: Auch wenn der Mieter zuständig ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter in der Lage ist, die Wartung regelmäßig durchzuführen. Und er muss prüfen, ob der Mieter der Pflicht nachkommt. Viele Vermieter beauftragen deshalb Dienstleister mit der Übernahme der Wartung. DJD