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Feuerwerk und viel Musik

 Weihnachtsgrüße I.

Feuerwerk und viel Musik

Gemeinsam mit Freunden oder der Familie das alte Jahr ausklingen lassen und das neue mit prächtigem Feuerwerk begrüßen? Na klar! Aber wer daheim feiert, sollte ein paar Dinge beachten.Wie laut darf die Party werden?Das Ernüchternde gleich vorneweg: „Das Gesetz macht keine Ausnahme für bestimmte Anlässe, zum Beispiel Weihnachten oder Silvester“, sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein. Die Nachtruhe gilt so wie im Rest des Jahres – und das ist weit vor Mitternacht. Allerdings setzen Gerichte nach Bartels Erfahrung für Lärm an diesen Feierhöhepunkten eine höhere Toleranzgrenze an.Wann Nachtruhe ist, legt jedes Bundesland selbst fest. Üblich ist, dass es von 22 bis 6 Uhr ruhig sein soll, erklärt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum in Bonn. Am 31. Dezember kommt etwas hinzu: „An Silvester ist es ja typischerweise nicht ganz ruhig. Wenn die Geräuschkulisse im Wohnviertel insgesamt stark ist, darf auch die Party nebenan steigen“, sagt Uertz.Müssen Nachbarn vorher von der Feier wissen?Eine Pflicht gibt es nicht. Die Ankündigung hat zudem rechtlich keine Wirkung: „Auch wenn man die Feier ankündigt, hat man keinen Freifahrtschein für Lärm bis in die Morgenstunden. Die Nachbarn können trotzdem um 22 Uhr klingeln und bitten, die Bässe runterzudrehen“, erklärt Uertz. Trotzdem: „Es ist allgemein gängig, dass man seine Nachbarn über die geplante Party informiert und um Verständnis bittet. Dann können sie sich seelisch schon darauf einstellen“, rät die Expertin. „Nach dem man um Mitternacht draußen war und das Feuerwerk gezündet, kann man darauf achten, dass die Nacht einen ruhigeren Ausgang hat“, schlägt Uertz vor.Wo darf geböllert werden?Vom 31. Dezember ab 0 Uhr und bis 1. Januar um 24 Uhr darf es knallen: Auch ohne besondere Erlaubnis dürfen Volljährige dann Feuerwerkskörper zünden. Tabu sind aber die unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Auch nah an brandempfindlichen Gebäuden dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Manche Städte verbieten Feuerwerk und Böller zudem in bestimmten Bereichen. Feiernde informieren sich am besten über die Beschränkungen vor Ort.Was aber klar ist: Böllern innerhalb von Gebäuden ist zu gefährlich. Auch auf Balkon und Terrasse ist zuwenig Platz, und Raketen könnten sich verirren, warnt Bartels vom Berliner Mieterverein.Wer haftet für Schäden?Läuft die Feier aus dem Ruder und etwas geht kaputt, ist die Reparatur aus Vermietersicht Angelegenheit des Mieters, erklärt Bartels. Dies gelte auch, wenn ein Gast dafür verantwortlich war. Grundsätzlich gilt: Der Verursacher ist aber für den Schaden verantwortlich und muss ihn dem Gastgeber ersetzen. dpa  

Silvester: Was Gastgeber beim Feiern und Böllern zum Jahreswechsel dürfen und nicht dürfen

06.01.2020  12.00 Uhr

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FOTO: FRANK RUMPENHORST/DPA-TMN