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Von Wintermütze bis Pausenraum

Recht: Auf dem Bau braucht es in der kalten Jahreszeit die richtige Ausstattung

Von Wintermütze bis Pausenraum

Zum Arbeitsschutz auf dem Bau gehört – neben der Bereitstellung von geheizten Pausenräumen – unter Umständen auch die Bereitstellung warmer Schutzkleidung. FOTO: KADMY – STOCK.ADOBE.COM

Homeoffice gibt es für Beschäftigte auf dem Bau nicht. Sie müssen auch im Winter und bei niedrigen Temperaturen draußen arbeiten.Arbeitgeber müssen aber Pausenräume und Schutzkleidung stellen. Die richtige Schutzausrüstung ist für Beschäftigte auf Baustellen entscheidend – besonders im Winter. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) erklärt.

Je nach Beurteilung müssen dann bestimmte Arbeitsschutz-Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu könne es auch gehören, den Beschäftigten die notwendige Schutzkleidung bereitzustellen, heißt es von der Berufsgenossenschaft.

Schuhe, Handschuhe, Unterziehmützen

Dazu zählen zum Beispiel genormte Industrieschutzhelme mitsamt Wintermützen zum Unterziehen, Schutzhandschuhe gegen Kälte sowie geeignete Sicherheitsschuhe mit profilierten Sohlen. Außerdem müssen Möglichkeiten bestehen, sich geschützt vor der Witterung waschen, umkleiden und auch wärmen zu können. Pausenräume müssen mindestens 21 Grad Celsius warm sein.

Die richtige Kleidung auf dem Bau

Kleine Baustellen sollten den Informationen zufolge zumindest mit einer beheizbaren Toilettenkabine sowie Handwaschgelegenheit ausgestattet sein. Auch ein Umkleideraum ist notwendig, wenn die Wetterschutzkleidung abgelegt werden muss. Die BG Bau empfiehlt Beschäftigten für die Arbeit im Winter Wetterschutzkleidung aus modernen Mikrofasern, die zusammen mit geeigneter Unterkleidung mit wärmender Fleece-Schicht für einen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung sorgt und zugleich den Körper warm hält. dpa