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Unterwegs mit dem Haus auf vier Rädern

GROSSE FREIHEIT: Mit dem Wohnmobil autark auf Urlaubstour.

Unterwegs mit dem Haus auf vier Rädern

Der Urlaub mit dem Wohnmobil liegt momentan voll im Trend. FOTO: ANDREY ARMYAGOV/FOTOLIA

Im Flieger mit Maske, im Hotel mit gebremstem Spaß – in Corona-Zeiten sind alternative und sichere Urlaubs-Ideen gefragt. Reisen mit dem Wohnmobil beispielsweise. Die Crew bleibt unter sich, hat Küche, Toilette und Dusche an Bord und kann Pause machen, wo und wann immer sie will. Immer mehr Deutsche cruisen mit dem „Haus auf vier Rädern“ unabhängig durch die Lande. Laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) können sich rund 14 Millionen Deutsche über 18 Jahre in den nächsten fünf Jahren einen Urlaub im Reisemobil oder Caravan vorstellen.Individualität statt Massentourismus lautet der Trend zunehmend auch unter jungen Familien. Nicht jeder kauft sich deswegen aber gleich ein Wohnmobil. Die Dickschiffe kann man schließlich auch mieten.

Doch einfach einsteigen und losdüsen? Liebe Anfänger, bloß nicht! Unsere Tipps von E wie Einweisung bis Ü wie Übergabe.

Einweisung: Bitte Augen und Ohren aufsperren, wenn der Vermieter das Fahrzeug erklärt: Gasflasche, Stromanschluss, Frisch- und Abwasser, Duschkabine, Bordküche, Sitze und Betten. Ganz wichtig auch: Wo ist was verstaut? Wem das alles im Stakkato zu schnell geht – besser noch mal nachfragen, als später zu verzweifeln.

Führerschein: Glück für Besitzer des Führerscheins der alten Klasse 3 (vor 1999 erworben, Umschreibung auf Klasse B plus C1): Sie dürfen Wohnmobile bis 7,5 Tonnen lenken, alle Inhaber der Klasse B (nach 1999 erworben) nur Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. In der Regel ist auch ein Mindestalter des Fahrers oder die Dauer des Führerscheinbesitzes vorgeschrieben.

Maße: Toller Blick von oben. Doch die Aussicht trügt. Da sind große Zusatzspiegel, Alkoven, Satellitenantennen. Mit den Ausmaßen eckt man schnell mal an. Alle Daten stehen in den Fahrzeugpapieren. Wer sie kennt und während der Fahrt auf einem Zettel vor der Nase hat, kommt ohne Kratzer durch enge Tordurchfahrten, niedrige Parkplatzeinfahrten oder versucht es wissentlich erst gar nicht.

Packen: Ein Packplan hilft, das Fahrzeug nicht mit unnötigem Kram zu überfrachten. Maßstab ist das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils, zu dem natürlich auch die Crew gehört. Viel Masse schlägt sich übrigens auch auf den Benzinverbrauch nieder. Generell gilt: Schweres gleichmäßig verteilt nach unten und gut gesichert verstauen, Leichtes obenauf oder in dafür vorgesehenen Aufbewahrungsboxen (Besteck). So fliegt bei einer Vollbremsung nichts gefährlich durch das Mobil. Und wer weiß, wo was steckt, sucht später nicht nach Werkzeug oder Kochtopf.

Parken: Wohnmobile dürfen überall dort parken, wo sie nicht mit Verbotsschildern reglementiert sind. Und vorausgesetzt, sie ragen nicht über eine eventuelle Linienmarkierung hinaus.

Probefahrt: Der Bremsweg ist länger, die Kurvenfahrt ausholender, das Rangieren ohne Einweisung heikel. Darauf sollten sich Fahranfänger einstellen und Zeit für eine kleine Probefahrt beim Vermieter einplanen. Wer sich dann immer noch unwohl fühlt, kann beispielsweise bei Automobilklubs ein Fahrtraining für Wohnmobile und Gespanne buchen.

Tempo: Knackpunkt ist das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils. Überschreitet es 3,5 Tonnen, gelten die Höchstgeschwindigkeiten wie für Lkw bis 7,5 Tonnen: innerorts Tempo 50, auf Landstraßen Tempo 80, auf Autobahnen Tempo 100. Alle leichteren Fahrzeuge rollen wie Autos.

Übergabe: Beulen, Kratzer, Kilometerstand, Füllstände, Inventar, Zubehör – all das gehört ins Übergabeprotokoll. Gut, wenn der Beifahrer mit schaut. Moniert der Vermieter später beispielsweise Schäden, ist das Recht mit dem Papier und dem Zeugen besser durchsetzbar. Und in Corona-Zeiten ganz klar: Der Vermieter sollte das Fahrzeug unbedingt gereinigt und desinfiziert übergeben.

Es könnte die Zeit der Wohnmobile werden. Keine Sorge: Die Stellplatzbetreiber haben sich mit Schutzmaßnahmen auf die Corona-Pandemie eingestellt.

Informationen über die Camping- und Wohnmobilstellplätze sowie die derzeit dort geltenden Regeln gibt es beim Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) und natürlich bei den einzelnen Anbietern. PROMOTOR