Merseburg/Querfurt ANZEIGE

Neue Regelungen für Datenschutz

Special Ratgeber Recht

Neue Regelungen für Datenschutz

Ab 25. Mai 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, die so genannte EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie tritt am 25. Mai in Kraft und ist bindend für alle, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, nutzen und speichern.Damit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union gewährleisten soll. Gleichzeitig wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Damit soll die Datenverarbeitung für die Nutzer transparenter und besser kontrollierbar werden.Derzeit aktualisieren deshalb viele Internet-Dienste ihre Nutzungsbedingungen. Anbieter wie Facebook, Twitter oder Google weisen ihre Nutzer derzeit auf Änderungen in den Nutzungsbedingungen hin, beispielsweise per E-Mail oder innerhalb der Apps. Der Messenger Whatsapp ist dann erst Nutzern ab 16 Jahren zugänglich, und Videoüberwachung muss EU-weit gekennzeichnet sein.Fluggast-Daten werden für fünf Jahre gespeichertName, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart und vieles mehr: Fünf Jahre lang speichert das Bundeskriminalamt ab Mai – ohne Anlass – bis zu 20 verschiedene Datensätze aller Passagiere von Auslandsflügen. Ziel ist es, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten und aufzudecken. Bei der Flugbuchung werden die so genannten PNR-Daten (Passenger Name Record) erhoben und gerastert, so die Verbraucherzentrale. 

EU-GRUNDVERORDNUNG - Gesetze ab 25. Mai in Kraft

24.05.2018  12.00 Uhr

Neue Regelungen für Datenschutz-2
Fünf Jahre lang speichert das Bundeskriminalamt seit Mai bis zu 20 Datensätze aller Passagiere von Auslandsflügen. FOTO: DPA

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer sowie Steinmetze und Steinbildhauer

Seit dem 1. Mai 2018 sind die Mindestlöhne für die Berufe Maler und Lackierer gestiegen. Ungelernte Beschäftigte verdienen seither bundesweit mindestens 10,60 Euro. Gelernte Arbeitnehmer, also Gesellen, bekommen in Ostdeutschland nun mindestens 12,40 Euro, in Westdeutschland dagegen 13,30 Euro. Für Steinmetze und Steinbildhauer gilt seit Monatsbeginn der neue Mindestlohn von 11,40 Euro bundesweit – bisher waren es in Ostdeutschland 20 Cent weniger.