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Nicht transparent genug

RECHT: Urteil zum Widerruf von Darlehensverträgen

Nicht transparent genug

FOTO: DJD/ROLAND RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNGS-AG/GETTY IMAGES – EMILIJA MANEVSKA

Einen Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen und in ein Darlehen mit einem günstigeren Zinssatz umschulden – nach einer Ende März 2020 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffenen Entscheidung können Millionen Verbraucher das nun tun. Betroffen sind private Darlehensverträge, vor allem Immobilienfinanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zu dieser Entscheidung gibt die Roland Rechtsschutz-Versicherungs- AG:

1. Wie kam es zum Urteil? Es ging um die Frage, ob eine bestimmte, oft in Kreditverträgen verwendete Klausel für den Verbraucher klar und verständlich ist. Die Entscheidung des EuGH: Die von Banken und Sparkassen genutzte Klausel ist nicht transparent genug.

2. Was bedeutet das Urteil für deutsche Verbraucher? Eine Vielzahl von Darlehensverträgen könnte nun widerrufen werden. Als Folge eines solchen Widerrufs wird das gesamte Darlehen rückabgewickelt. Der Verbraucher kann danach zu verbesserten Konditionen ohne die Begleichung einer ansonsten fälligen Vorfälligkeitsentschädigung den Darlehensvertrag umschulden.

3. Was kann bei einem Widerruf für Verbraucher herauskommen? Die Rechnung der Verbraucherzentrale Hamburg liefert ein Beispiel zum möglichen Einsparpotenzial: Bei einem mit 4,5 Prozent verzinsten Darlehen mit einer Restschuld von 180.000 Euro, der Restlaufzeit von viereinhalb Jahren und einer Umschuldung auf ein Darlehen mit 1,5 Prozent Zinsen lassen sich rund 24.000 Euro einsparen.

4. Woran erkenne ich, ob mein Vertrag widerrufbar ist? Auf Portalen wie www.jurpartner.de zum Beispiel erhält man kostenfrei mit wenigen Klicks eine Ersteinschätzung zur möglichen Widerrufbarkeit des Darlehensvertrags. Diese Einschätzung ist nur ein erster Ausblick und keine rechtsverbindliche Bewertung des Sachverhalts. Ergibt sich aus dieser Ersteinschätzung eine aussichtsreiche Chance zur Weiterverfolgung des Widerrufs, sollte der Nutzer eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und diesen auch mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen.

5. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Durchsetzung des Widerrufs übernimmt, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, ist das Vorgehen über eine kostenfreie telefonische Erstberatung empfehlenswert. Erst bei einer fortgehenden Beauftragung des Rechtsexperten würden Kosten entstehen. djd