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Mit langem Atem zum Vermögen

FINANZEN – Eltern und Großeltern sollten möglichst einfache Strategien wählen, wenn sie Geld für Kinder anlegen möchten.

Mit langem Atem zum Vermögen

Foto: AdobeStock/Karin & Uwe Annas | AdobeStock/luckybusiness | Designed by Freepik | Lisa Rosenburg

Viele Eltern und Großeltern wollen dem Nachwuchs ein finanzielles Polster schaffen. Und beim Investieren für den Nachwuchs gibt es einen Vorteil: die Zeit. Kinder erhalten das Geld in der Regel erst in etwa 18 Jahren. Bei den nach wie vor niedrigen Zinsen ist ein solch langer Anlagehorizont hilfreich, um auf größere Beträge zu kommen. „Dafür ist es sinnvoll, auch für Kinder in Aktien zu investieren“, sagt Stefan Adam, Finanzberater der Verbraucherzentrale. Denn derzeit gibt es nur dort die Chance auf eine ordentliche Rendite. Und über einen ausreichend langen Zeitraum sinkt auch das Risiko eines solchen Investments. Börsencrashs lassen sich aussitzen.        

Welche Produkte eignen sich?

Bei der Geldanlage für den Nachwuchs sollten es Sparer einfach halten. Adam rät zu einer Investition in sogenannte ETF. Das sind Aktienfonds, die einen Aktienindex nach bilden. Sie sind unkompliziert und günstig. Gut geeignet ist ein ETF auf einen weltweiten Aktienindex, etwa auf den MSCI World. Laut Stiftung Warentest hat ein solcher ETF in den vergangenen 20 Jahren eine durchschnittliche jährliche Rendite von knapp 7 Prozent erzielt – und das trotz Crash während der Finanzkrise.

Wer für den Nachwuchs bereits etwas Geld zurückgelegt hat, kann das auf einen Schlag in Fonds investieren. Für regelmäßiges Sparen eignet sich ein ETF-Sparplan. Viele Broker und Banken bieten diesen schon ab 25 Euro im Monat an.

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Warum stehst Du auf dem Kopf?

Wem soll Konto oder Depot gehören?

„Ist der Nachwuchs der Kontobesitzer, dann gehört auch das Ersparte dem Kind“, sagt Dirk Stein. „Eltern sind bis zum 18. Geburtstag lediglich verfügungsberechtigt. Sie dürfen das Geld nur für das Kind ausgeben“, erklärt der Verbraucherexperte beim Bundesverband deutscher Banken. Abhebungen, um etwa finanzielle Engpässe der Eltern zu überwinden, sind also tabu. Der Vorteil ist, dass Kinder bei der Steuer ihren eigenen Sparerfreibetrag haben. „Mit ihrem eigenen Freibetrag müssen Kinder keine Steuern darauf zahlen.“

Legen Eltern dagegen auf ihren eigenen Namen Geld für den Nachwuchs weg, zählen die Erträge zu ihrer Steuerschuld dazu. Der Vorteil ist, dass sie die Kontrolle über das Ersparte haben, auch wenn das Kind volljährig wird. Zusätzlich hilft das beim Bafög-Antrag: Damit Studierende Anspruch auf die Förderung haben, dürfen sie derzeit kaum Vermögen besitzen.

Auch Großeltern haben die Wahl, auf wessen Namen das Konto laufen soll. Möchten sie allerdings für das Enkelkind ein Konto eröffnen, bedeutet das viel Papierkram, sagt Stein. Denn die Eltern müssen dem zustimmen, bei der Eröffnung sogar anwesend sein oder eine Vollmacht für das Postident-Verfahren ausstellen.