Mieter brauchen Erlaubnis für barrierefreien Umbau
Guter Rat – Recht, Steuern und Finanzen
Mieter haben keinen generellen Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung. Wollen sie Hindernisse beseitigen, müssen sie ihren Vermieter um Zustimmung bitten, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Dieser muss den baulichen Veränderungen aber in der Regel zustimmen.Voraussetzung ist, dass Mieter ein berechtigtes Interesse am Umbau haben, weil sie selbst behindert sind oder er mit behinderten Angehörigen oder einem behinderten Lebensgefährten zusammenwohnt. Mögliche Baumaßnahmen sind: die Verbreiterung von Türen, ein behindertengerechtes Bad, Schwellen abbauen oder Notrufeinrichtungen installieren.
Mietrecht: Kein Anspruch auf Modernisierung
01 10. 2020 16.00 Uhr
Verweigern können Vermieter die Zustimmung nur, wenn ihr Interesse an einem unveränderten Zustand der Wohnung schwerer wiegt als die Mieterinteressen. Bei der Interessenabwägung können zum Beispiel der Umfang der baulichen Maßnahmen, die Dauer der Bauzeit und die Möglichkeit des Rückbaus oder Baurechtsfragen eine Rolle spielen.
Der Vermieter darf seine Zustimmung davon abhängig machen, dass der Mieter eine angemessene zusätzliche Sicherheit leistet – neben der Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Sicherheit soll so hoch sein, dass der Vermieter einen möglichen Rückbau bei Beendigung des Mietverhältnisses damit finanzieren kann. dpa